Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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1464. Chur, 7. Juli. Der geistliche Richter und Offizial des Bischofs 
von Chur entscheidet einen Streit wegen des Hanfzehnten, 
den das Kl. St. Luzi anspricht, Ruggell aber nicht schuldig zu 
sein behauptet, zu Gunsten des Klosters. 
1465. Neustadt, 2. Oct. Kaiser Friedrich HI erläßt ein Mandat an 
die Grafen von Zollern, Montfort, Werdenberg, Sargans, 
Sonnenberg, an die Freiherren von BrandiS, die Herren von 
EmS und andere das dem Herzog Sigmund bestätigte Land 
gericht in Rankwil in seiner Wirksamkeit nicht zu hindern. 
Herzog Sigmund' überließ die Verwesung des Landrichteramtö 
Hansen Rad, dem jungen, Bürger in Feldkirch, auf 10 Jahre 
schon 1457. 
1467. Am nächsten Tag nach Unser-Frauentag im Herbst. Das 
Kl. St. Luzi will über seine Güter keinen „Mühlenweg" nach 
Banr gestatten und klagt deßhalb. Der Landammann Jörg 
Dieprecht, der Weibel JoS Huber und die „Eidschwörer" 
von Eschen und Bendern: Bernhard Schgöl, Uli Koch, Hanö 
Manger, Klaus Pfefferli, Fritschi Lotter, Hans Noll und 
Andreas Schreiber untersuchen die Sache, bestimmen den 
Mühlenweg auf Eid und Ehre, das Klagrecht jedem vorbe 
halten, der dadurch beeinträchtigt wäre (Jörg Dieprecht siegelt.) 
1468. Vaduz und Schan einerseits und Buchs andrerseits errichten 
einen Wuhrbrief. 
1468. Daniel Rink von Campell verkauft seinen Antheil am Lehen 
des Zehnten zu Balzers dem Wolfhard von Brandts um 
155 Pfund. 
1471. Zürich, Zinstag vor dem hl. Auffahrtstag. Wegen der Rhein- 
wuhren und des Holzhauens in der Au kamen die von Vaduz 
und Schan mit denen von Buchs in heftigen Streit; sie 
übten Gewalt und verwundeten einander. Graf Wilhelm 
von Montfort-TcttNang, Herr zu Werdenberg, nahm sich seiner 
Leute zu Buchs an, Wolfhard und Sigmund von Brandis, 
Gebrüder, ihrer Leute zu Schan und Vaduz. Beide Herr 
schaften brachten die Streitsache ihrer Leute zur Entscheidung 
vor den Rath zu Zürich. Dieser bestellte zu Richtern: Jo 
hann Grebel und Kunrad von Cham, Stadtschreiber von 
Zürich, Adrian von Bubenberg, Ritter, Altschultheiß von Bern, 
Hartmann von,Stein, des Raths von Bern und Heinrich 
Ruck. Der Anwalt des Grafen Wilhelm gab den Schaden, 
welchen dessen Leute erlitten, auf 800 Pfund Pfennig an, der 
Anwalt der Herren von Brandis dagegen gab den Schaden, 
welchen die Leute seiner Herren litten, ans 1000 Pfund 
Pfennig an. Spruch: „Wegen der Verwandtschaft und guten 
Nachbarschaft beider Herren soll jeder Theil den Schaden an 
sich tragen. Das streitige Wuhr zu Vaduz soll abgebrochen 
werden." Heinrich Röst, Alt-Bürgermeister und Felir Keller,
	        

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