308
Vaduz öffentlich zu Gericht saß an der gewöhnlichen Gcrichts-
stätte. Da kam vor sein offen, verbannt Gericht der ehrbare
Knecht Hans Wanger von Ruggell mit genuger Gewaltsami
und klagte sich im Namen des ehrw. Hrn. Hansen Spanyer,
Pröpsten zu St. Luzi, zu Margaretha Vaistli von Triefen
als um einen Zinsfall, da sie etwas Güter inne habe, darob
dem vorgenannten Propst 1 Pfund & Schill. Pfg. jährl. Zins
gehe, darum habe er gut Brief und Siegel und sei ihm
selbiger Zins nicht worden auf die Ziel und Maaß als die Briefe
lauten und begehrt die Güter mit den Rechten zurückzuziehen
nach der Brief Sag und Saz durch seinen erlaubten Für
sprecher Hansen Schmid und stund auf der dritten Klag.
„Da fragt' ich, ob genannter Richter, die Stuhlsäßen um
auf den Eid, was darum Recht wäre. Da ward zu Recht
erkannt, daß man die Briefe hören solle und dann darnach ge
schehen, was Recht wäre. Als die Briefe vor Recht verhört
waren, sezte der vorgenannte Hans Wanger durch seinen
erlaubten Fürsprech zu Recht, was nun Recht wäre. Da fragt'
ich obgenannter Richter abermal die Rechtssprecher auf den Eid,
was darum Recht wäre. Da ward nach meiner Frag' zu Recht
erkannt und ertheilt: Sintmäl (weil) dem genannten Propst
sein Zins nicht worden wäre nach seiner Brief Saz, dasselbig
Gut billig zinsfällig worden sei und der dick genannte Propst
das wol möge an sich ziehen, von neuem besetzen und damit
thun und lassen als mit anderem liegenden Zinsgut nach Inhalt
der Zinsbriefe. Auf das begehrt der dick genannte Hans Wan
ger den Urtheilbrief und Siegel und ich setze aber hin zu Recht,
ob man das Recht billig geben sollte. Da ward zu Recht er
kannt, daß man ihm das Recht billig geben und ich als ein
Richter besiegeln soll von Rechts wegen."
1458. Vaduz, Zinstag vor St. Andreas, des Zwölfboten Tag. Tönt
Morgentag, Bürger von Pludenz, ist Obmann in einem Streit
zwischen Schan und Büchs wegen Wunn und Weid, Eigengüter,
Tratt und Getrieb. Zusätze derer von Schan: Rudolph Eonzett,
Alt-Landammann der Herrschaft Brandts im Wallgau, Hans
Bregenzer von Maienfeld. Zusaz derer von Buchs: Hein
rich Gochheim von Werdenberg, Mathis Mezger, Landam
mann der Grafschaft Sargans. Spruch des Obmanns: Es
soll eine Mark gesezt werden vom alten Gießen zum lautern
Brunnen und von da soll es gehen die „Schnurrichti" hinauf
in die mittlere Marl auf Pradagros und von da bis St. Ka
tharina in Räfis in den Nußbaum. Was dießhalb der Mark
ist, soll in das Schaner-Kirchspiel gehören, was jenseits derselben
ist, in das der Buchser. Der Weidgang soll bis ausgehenden
Maien beiden Kirchspielen überall gemeinsam sein: Nach dem
Blumenmai soll jede Partei das Recht haben, ihren Theil