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Masor und zu Sargans und der Gemeinde der Freien zu Laar,
die Prättigauer und Davoser, welche dem Herzog Sigmund nicht
huldigen wollen, aus ihrem Bunde zu stoßen; den Gemeinden im
Prättigau aber gebot er, in den nächsten 15 Tagen nach Empfang
dieses Befehles zu huldigen, oder 45 Tage darauf vor kaiserlichem
Gericht zu erscheinen. Der Herzog selber schrieb an Ammann,
Richter und Gemeinden im Prättigau, daß sie seinen Bevollmäch
tigten in allem Glauben schenken und die Huldigung leisten sollten
(29. April 1471). Ob sie wirklich huldigten, ist nicht bekannt:
Der Herzog fand für gut, sie an den Vogt Ulrich von Matsch,
der die Gerichte Kastels und Schiers aus dem toggenburgischen
Erbe inne hatte, unter Vorbehalt der Wiederlösung zu verkaufen
und schon am 29. Juli (1471) belehnte Kaiser Friedrich III den
selben mit den Herrschaften im Prättigau und Davos nebst Zugehör
und verlieh ihm das Recht, wegen dieser Herrschaften, das Wappen
der ausgestorbenen Freiherrn von Vatz zu führen. Auffallend ist,
wie bei dieser Sachlage Graf Hugo von Montfort-Rothenfels noch
am 14. August (1471) den Gerichten und Gemeinden im Prättigau
und Davos befehlen konnte, dem Herzog Sigmund zu huldigen. Vogt
Ulrich von Mätsch trat die Gerichte im Prättigau seinem Vetter-
Gaudenz ab, welcher denselben ihre Freiheiten bestätigte und mit
neuen vermehrte (Donnerstag vor Hilari-Tag 1471); damals wurde
die Vereinigung der drei Bünde in Oberrätien zu Vazerol ge
schlossen: ohne Zustimmung Aller soll kein fremder Theil in den
Bund aufgenommen werden; .sind zwei Bünde im Streit mit ein
ander, ist der dritte Schiedsrichter; kein Bund soll ohne Rath und
Willen der beiden andern Krieg anfangen; kein Bund soll für sich
allein Frieden schließen. Schon im Jahr 1450 hatten sich die eilf
Gerichte mit dem Gotteshausbund verbunden; nun verbanden sie
sich auch mit dem grauen Bunde.
Aber schon nach 6 Jahren (1477) verkaufte Gaudenz von Mätsch,
Graf von Kilchberg Davos, Klosters, Prättigau, Lenz, Bellfort,
Ehurwalden, Vorder- und Hinter-Schalfick an Herzog Sigmund.
Die Gemeinden sahen den Verkauf ungern, wandten sich an die
Bünde, an die Eidgenossen. Die Bünde schickten eine Gesandtschaft
nach Jnnspruck; sie überzeugte sieb von dem Rechte der Einlösung,
welches dem Herzog zustand. Auf Zureden des Grafen Gaudenz
und der Luzerner willigten die acht Gerichte endlich in die Abtretung.
Herzog Sigmund bestätigte ihnen ihre Freiheiten, ihre Bündnisse;
versprach keinen unangenehmen Mann zum Landvogt zu setzen und
verlieh ihnen Zollfreiheit in seinen Landen. Nunmehr huldigten sie
(1478). Aber Bischof Ortlieb, der verschiedene Gerechtigkeiten in
jenen Gerichten hatte und über Vorder- und Hinter-Schalfick die
Oberlehnsherrlichkeit geltend machte, erhob Einsprache und es gab
neue Verhandlungen, die 1479 zum Schluß kamen: die beiden
Gerichte im Schalfick soll der Herzog vom Bischof zu Lehen nehmen;