Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Wir erfahren nicht, welchen Ersaz die Freiherren von Brandts 
erhielten für die muthwillige Plünderung ihres Gebiets, da sie mit 
den Eidgenossen im Frieden lebten. Dagegen belehnte Herzog 
Sigmund den Freiherru Ulrich von Brandis mit der Veste Mar 
schlins (1462) und mit den Leuten und Gütern zu Malans (1467), 
welche Ulrich Venner, Vogt von Freudenberg, vormals inne gehabt, 
und war Vogt zu Feldkirch (1463). Im Jahr 1462 entspann sich 
ein Krieg zwischen Psalzgraf Friedrich und Ludwig von Baiern 
einerseits und dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg andrerseits, 
dem kaiserlichen Feldhauptmann, zu welchem der schwäbische und 
fränkische Adel und die Reichsstädte hielten. In diesem Krieg fiel 
Georg von Brandis und wurde Graf Georg von Werdenberg- 
Sarganö gefangen. Er mußte für seine Befreiung ein ansehnliches 
Lösegeld bezahlen und um diese Summe aufzubringen verkaufte er 
mit Vorbehalt lebenslänglicher Nutzung Ortenstein und was er im 
Domleschg besaß, seinem Schwiegervater, Eberhard Truchseß von 
Waldburg. 
Bischof Leonhard von Chur starb 1458, den 12. Juni. Ihm 
folgte Ortlieb von Brandis, ein Bruder des Freiherrn Ulrich von 
Brandis: er regierte das Bisthum nicht ganz 33 Jahre (1458— 
1491) und war ein standhafter Verfechter der Rechte des Hochstifts, 
wie seines Hauses, dessen Zierde er war. Kaiser Friedrich III be 
stätigte ihm alle Hoheitsrechte und alle Bergwerke innerhalb des 
zum Hochstist gehörigen Gebiets (1459). Bischof Ortlieb hinwieder 
verlieh dem Herzog das Schenkenamt und die Güter, welche der 
selbe als Graf von Tirol vom Gotteshaus Chur zu Lehen trug 
(1460), nahm an dem Krieg, welchen die Eidgenossen auf Befehl 
des Papstes Pius II gegen den Herzog führten, keinen Antheil, ob 
wohl er von ihnen dazu eingeladen war, vielmehr suchte er, so 
viel ihm möglich war, den Frieden zu vermitteln. 
Graf Georg von Werdenberg-Sargans trat auf einmal mit 
Ansprüchen auf die Grafschaft Vaduz gegen die Freiherren von 
Brandis hervor: „Die Grafen Heinrich und Hartmann II von 
Vaduz hätten bei ihrem Absterben, behauptete er, seinen Großvater 
zum Erben ihrer Güter eingesezt und namentlich die Einlösung der 
Pfandschaft Vaduz ausbedungen. Er begehre sonach die Einlösung." 
Dies Begehren stellte er zu wiederholten Malen an die Freiherren 
von Brandis. Aber diese schlugen ihm es ab und es entspann sich 
ein weitaussehender Streit, dessen Schlichtung einem Schiedsgericht 
übertragen wurde, das sich im Jahr 1464 in Zürich versammelte. 
Die Richter waren: Rudolph von Cham, Altbürgermeister von 
Zürich; Peter Thomann und Hans Fehr, beide des Raths zu 
Luzern; Dietrich in der Halden, Landammann von Schwyz; Ludwig 
Schiller, des Raths zu Constanz; Nikolaus von Scharnachthal, 
Ritter und Altschulthciß von Bern; Nikolaus von Diesbach, des 
Raths zu Bern und Nikolaus Fricker, Hofmeister von Königsfelden.
	        

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