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„Von Brandts, du falscher Herr,
Was hat dich gefochten an?
Du wärest Bürger zu Bern,
Zu Schwyz und Glarus ein Landmann,
Auch war dir gescheh'n kein Leide,
Und ging dich die Sach' nicht an.
Hättest du betrachtet deine Eide,
Du hättest es untertan."
Indeß gewährte der Sieg den Siegern keinen Vortheil. Wallen-
stadt und die Veste Sargans blieben fest verwahrt, und im April
erschienen aus den östreichischen und brandisischen Herrschaften abermal
4000 Mann im Sarganserland, brandschazten Ragaz zur Strafe
für seine Anhänglichkeit an die Eidgenossen um 1200 fl., welche
aber der Abt von Pfäffers erlegen mußte. Alles kehrtx unter die
alte Ordnung und die alten Herren zurück und wie der Krieg im
Sarganserland gegen Oestreich begann, so ward er auch in dem
selben beschlossen. Denn die Schlacht bei Ragaz war der lezte größere
Kampf, der in diesem traurigen Kriege statt fand. Wallenstadt,
Freudenberg und Nidbcrg erhielt Michel von Freiberg in Vogts
weise von Oestreich (16. November 1446). Friedensunterhand
lungen, längst angebahnt, wurden mit mehr Eifer betrieben, beson
ders durch die Bemühungen des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein. Der
Friedenskongreß wurde zu Constanz gehalten, wo auch Wolfhard
von Brandis, Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans und Kaspar
von Bonstetten ihre Klagen gegen die Eidgenossen vorbrachten.
Zwischen Oestreich und den Eidgenossen kam der Frieden 1449 zum
Abschluß, zwischen Zürich und den Eidgenossen 1450. Fröhliches
Geläute verkündigte denselben in allen Orten der Eidgenossenschaft.
Verschiedenes. Wolfhard's von Brandis Ende.
Gras Heinrich von Werdenberg-Sargans starb zu Anfang des
Jahres 1450, nach kaum wieder hergestelltem Frieden. Er war
vermählt mit Agnes von Mätsch. Seine Söhne Wilhelm und Georg
folgten ihm in der Verwaltung der Herrschaften; von den Töchtern
war Elisabeth an Hans von Rechberg vermählt, Verena an Ulrich
von Sar. Die Besitzungen, welche Heinrich seinen Söhnen hinter
ließ, waren die Grafschaft Sargans, mit Ausnahme von Freuden
berg und Nidberg, und die bischöflichen Lehen in Oberrätien, welche
aber bei der Neigung zu den Freiheiten und Gewohnheiten der
Eidgenossen, die unter den Landleuten dieser Gegenden herrschte,
kein sicherer Besiz waren. Schams, Rheinwald und Obervatz waren
eS vorzüglich, welche nach unabhängiger Verwaltung trachteten.
Darum hatte schon Graf Heinrich eine feste Einigung unter dem
Adel im obern Rätien zur Behauptung der Hoheits- und Herr
schaftsrechte zu Stande zu bringen gesucht. Bischof Johann IV war