Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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In Betreff der Hublehen sei der KornzinS mit Gewalt gesteigert 
worden, eine Hube müsse jährlich drei Scheffel geben; sie wünschten 
zwei Drittel in Käsen und Ziegern zu geben. Mit den Hublehen 
sollen die Hubgenossen freien Verkehr unter einander haben, doch 
der Herrschaft an ihren Zinsen unschädlich. Die Herrschaft soll die 
Leute, welche auf den zum Schloß Wartau gehörigen Höfen sitzen, 
nicht davon verdrängen und die Zinse nicht steigern. Nur wenn 
sie nicht nach dem Herkommen zinsen, möge ihnen die Herrschaft den 
Hof nehmen und verleihen, wem sie wolle. Wegen des Falles 
seien sie allezeit freundlich gehalten worden, sie wünschten daher 
dabei zu bleiben. Wegen der Frevel und Bußen, so solle die kleine 
Buße 1 Pfund Heller, die große 20 Pfund Heller nicht übersteigen." 
Hauptmann und Räthe thaten diesen Ausspruch: „Bei der Steuer 
von 12 Pfund soll es verbleiben. Jeder, der eigne Kost hat, soll 
jährlich drei Tagwen thun. Wohnt der Herr selber auf Wartau, 
• soll jeglicher, der eine „Mäni" (Ochsengespann) hat, eine Fahrt 
Holz jährlich auf das Schloß bringen. Der Zins von den Huben 
soll, wie bisher, in Korn entrichtet werden. Hinsichtlich des Falls 
soll die Herrschaft bei der bisherigen Milde verbleiben. Die Bußen 
sollen, wie von Alters her bezogen werden. Wird zu Wartau Ge 
richt gehalten, so soll man den geschwornen Rechtssprechern die 
Kost geben und das Gericht führen nach altem Brauch. Jedes 
Haus, das eigene Kost hat, soll der Herrschaft jährlich ein Fast 
nachthuhn geben." (Am nächsten Donnerstag vor Allerheiligen 1438.) 
Der Streit wegen der Toggenburger-Erbschaft kam vor Kaiser 
Albrecht ll; er bewog seinen Kanzler, den Grafen von Schlick, auf 
seine Rechte an Toggenburg zu verzichten. Zu dem Ende schloß 
der Kanzler Schlick einen Vertrag mit den Erben, welchen der 
Kaiser bestätigte (29. Juni 1439). Hildebrand und Petermann von 
Raron und Jörg von Räzüns erhielten das Toggenburg, mit Aus 
nahme von Uznach, welches die sämmtlichen Erben für 1000 fl. 
an Schwyz und Glarus verpfändet hatten; Wilhelm von Montfort- 
Tettnang, Heinrich von Sar zu Masor und Ulrich Vogt von Mätsch 
erhielten die Gerichte im Prättigau; Wolfhard von Brandis und 
Thüring von Aarburg die Herrschaft Maicnfeld. Der Kaiser belehnte 
all diese Herren mit den genannten Gütern und bestätigte dem 
Freiherrn Wolfhard von Brandis alle von seinen Vorfahren im 
Reich ertheilten Gnaden und Freiheiten für dessen Herrschaften zu 
Vaduz, Schellenberg und Blumenegg (Ofen, 29. Juni 1439). 
Herzog Friedrich der Jüngere sezte denselben zum Vogt in Feldkirch 
mit 450 fl. Burghut und Sold; falls Wolfhard der Aeltere mit 
Tod abginge, soll dessen Sohn, Wolfhard der Jüngere, Stadt und 
Veste zu Feldkirch unter gleichen Bedingungen verwalten (14. Sep 
tember 1439). Jener Herzog Friedrich war nicht der „mit der 
leeren Tasche", (dieser war am 24. Juni gestorben), sondern Friedrich 
der Jüngere, der Vormund des zwölfjährigen Sigmund, des Sohnes
	        

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