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mals kamen Schreiben von Schwyz nach Feldkirch wegen des ge
meinen Bundes." Das Schloß Hohensar, welches in Folge eines
Vertrages mit der Gräfin Elsbeth von Werdenberg-Sargans ein
offenes Haus des Bundes war, zeigte sich feindselig, seit die Gräfin
sich mit Kaspar von Bonstetten, einem Anhänger von Oestreich,
vermählt hatte. Es wurde belagert und gebrochen.
Nunmehr nahm der Bund die Belagerung von Bregenz mit
Ernst vor. Belagerungszeug ward dahin geschafft: dies war um
so nothwendiger, da Gras Wilhelm ebenfalls rüstete und den Bre
genzerwald bedrohte, der den Bund um Hülfe mahnte. Im Ok
tober begann der Bund die Belagerung von Bregenz; auch die
Bregenzerwälder nahmen Theil an derselben. Der Adelsbund in
Schwaben nahm sich jedoch des Grafen Wilhelm an und bedrohte
das Thurgau. So mußte ein Theil des Belagerungsheeres in das
bedrohte Thurgau abziehen; der Ueberrest beobachtete die Stadt.
Man mahnte auch die Schwyzer zum Zuzug. Die Gefahr für das
Thurgau ging jedoch vorüber, indem die feindlichen Truppen sich
bald wieder zurückzogen. Aber die schwäbische Ritterschaft, die
Bischöfe von Augsburg und Constanz, so wie die Stadt Constanz
verbanden sich enger gegen die Appenzeller und deren Bundesgenossen
am 28. Oktober. Unter der schwäbischen Ritterschaft erscheint auch
Ulrich von Brandis. Nicht lange darnach (am 21. November)
schlossen die Bischöfe von Augsburg und Constanz, viele Grafen
und Ritter aus Schwaben einen Bund gegen die „ Geburen von
Appenzell und alle die, so ihre Helfer jezt sind, oder inskünftige
werden." Die Schritte des Adels blieben dem Bunde ob dem See
nicht unbekannt. Die schwäbischen Reichsstädte boten ihre Vermittlung
an zwischen dem Bunde ob dem See und dem Adel: der Bund
aber nahm sie nicht an und entfremdete sich dadurch die Reichsstädte.
Die Anstände, welche zwischen dem Bunde ob dem See und dem
Grafen Friedrich von Toggenburg walteten, wurden unter Ver
mittlung von Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden und Glarus
in Minne ausgeglichen. Die Leute des Grafen, welche im Bunde
wohnten und zu demselben schwuren, wurden entlassen, doch sollten
sie auf dem Gebiete des Bundes wohnen dürfen und der Graf sie
deßhalb nicht härter halten; die Länder des Grafen, welche dem
Bunde deigetreten sind, sollten diesem Hülfe leisten, aber nur innerhalb
der Bundesgrenzen; dagegen leistet ihnen der Bund ebenfalls Hülfe,
doch niemals gegen den Grafen. So lange der Bund dauert,
sollen ihn die in demselben befindlichen Landschaften des Grafen
halten und die Tagsatzungen besuchen: nach Verfluß der bestimmten
Zeit soll er jedoch todt und ab sein. Bei dieser Richtung waren
gegenwärtig von Seite des Bundes: Heinrich Schwander von
St. Gallen, Heinrich Eberli und Schwarz-Hans von Appenzell,
Jakob Seiler, Stadtammann von Feldkirch, Wilhelm von Fröwis,
Ammann im Bregenzerwald, Hans Gottgeb für die Leute im Wallgau,