Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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mals kamen Schreiben von Schwyz nach Feldkirch wegen des ge 
meinen Bundes." Das Schloß Hohensar, welches in Folge eines 
Vertrages mit der Gräfin Elsbeth von Werdenberg-Sargans ein 
offenes Haus des Bundes war, zeigte sich feindselig, seit die Gräfin 
sich mit Kaspar von Bonstetten, einem Anhänger von Oestreich, 
vermählt hatte. Es wurde belagert und gebrochen. 
Nunmehr nahm der Bund die Belagerung von Bregenz mit 
Ernst vor. Belagerungszeug ward dahin geschafft: dies war um 
so nothwendiger, da Gras Wilhelm ebenfalls rüstete und den Bre 
genzerwald bedrohte, der den Bund um Hülfe mahnte. Im Ok 
tober begann der Bund die Belagerung von Bregenz; auch die 
Bregenzerwälder nahmen Theil an derselben. Der Adelsbund in 
Schwaben nahm sich jedoch des Grafen Wilhelm an und bedrohte 
das Thurgau. So mußte ein Theil des Belagerungsheeres in das 
bedrohte Thurgau abziehen; der Ueberrest beobachtete die Stadt. 
Man mahnte auch die Schwyzer zum Zuzug. Die Gefahr für das 
Thurgau ging jedoch vorüber, indem die feindlichen Truppen sich 
bald wieder zurückzogen. Aber die schwäbische Ritterschaft, die 
Bischöfe von Augsburg und Constanz, so wie die Stadt Constanz 
verbanden sich enger gegen die Appenzeller und deren Bundesgenossen 
am 28. Oktober. Unter der schwäbischen Ritterschaft erscheint auch 
Ulrich von Brandis. Nicht lange darnach (am 21. November) 
schlossen die Bischöfe von Augsburg und Constanz, viele Grafen 
und Ritter aus Schwaben einen Bund gegen die „ Geburen von 
Appenzell und alle die, so ihre Helfer jezt sind, oder inskünftige 
werden." Die Schritte des Adels blieben dem Bunde ob dem See 
nicht unbekannt. Die schwäbischen Reichsstädte boten ihre Vermittlung 
an zwischen dem Bunde ob dem See und dem Adel: der Bund 
aber nahm sie nicht an und entfremdete sich dadurch die Reichsstädte. 
Die Anstände, welche zwischen dem Bunde ob dem See und dem 
Grafen Friedrich von Toggenburg walteten, wurden unter Ver 
mittlung von Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden und Glarus 
in Minne ausgeglichen. Die Leute des Grafen, welche im Bunde 
wohnten und zu demselben schwuren, wurden entlassen, doch sollten 
sie auf dem Gebiete des Bundes wohnen dürfen und der Graf sie 
deßhalb nicht härter halten; die Länder des Grafen, welche dem 
Bunde deigetreten sind, sollten diesem Hülfe leisten, aber nur innerhalb 
der Bundesgrenzen; dagegen leistet ihnen der Bund ebenfalls Hülfe, 
doch niemals gegen den Grafen. So lange der Bund dauert, 
sollen ihn die in demselben befindlichen Landschaften des Grafen 
halten und die Tagsatzungen besuchen: nach Verfluß der bestimmten 
Zeit soll er jedoch todt und ab sein. Bei dieser Richtung waren 
gegenwärtig von Seite des Bundes: Heinrich Schwander von 
St. Gallen, Heinrich Eberli und Schwarz-Hans von Appenzell, 
Jakob Seiler, Stadtammann von Feldkirch, Wilhelm von Fröwis, 
Ammann im Bregenzerwald, Hans Gottgeb für die Leute im Wallgau,
	        

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