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abgeschafft fein soll; dieselben sollen statt der bisherigen Steuern,
Frohndienste, Fastnachtsbühner, ferner für das Gericht, Fall und
Geläß an jedem der drei nächstkommenden Martinstage 200 Pfund
bezahlen; ihr Gericht sollen sie selber besetzen und entsetzen; die
Bußen von allen auf ihrem Gebiet verübten Freveln, auch von den
Leuten des Grafen, sollen sie beziehen, dem Grafen dagegen die
Bußen von allen Freveln in dem Städtchen Werdenberg zufallen;
jeder soll den Beklagten da suchen wo er wobne; die genannten
Leute bleiben in dem Bunde, bis derselbe ausgelaufen ist; die Jagd
und das Fischrecht, das Federspiel und die Herrschaft über die
Wasser bleiben dem Grafen vorbehalten; so lange jedoch der Bund
währt, sollen die Leute Bären, Gemsen, Dachse, Füchse, Hasen
und Wölfe jagen und fangen und Vögel schießen dürfen; wer in
den gedachten Gegenden den Bund nicht beschworen hat, soll un
gekränkt dem Grafen angehören; hingegen sollen die Werdenbergi
schen Leute, welche zum Bunde geschworen haben, bei ihrem Land
recht mit Appenzell verbleiben; sowohl die Bürger von Werdenberg,
als andere Leute sollen Wunn und Weid, Holz und Feld und Ge
meinwerk benutzen, wie bisher; und gegenseitig freien Handel und
Wandel genießen; die versäumten Zinse und Steuern sollen dem
Grafen auf nächsten Galli-Tag entrichtet werden; sollte jemand
solche Schuldigkeit abläugnen, so belangt ihn der Graf da, wo er
seßhaft ist, und beweiset seine Forderung durch zwei Zeugen; was
die Leute in die Stadt, oder in das Schloß Werdenberg geflüchtet
haben, soll ihnen zurückgegeben werden; während der Dauer des
Vertrags soll der Bund ob dem See vor aller Beschädigung aus
der Stadt, oder dem Schlosse Werdenberg gesichert bleiben; nach
Ablauf des Vertrags tritt jeder in seine alten Rechte und Ansprachen
zurück; sollten die Grafen Rudolph und Hugo von Werdenberg vor
Ablauf dieses Vertrags ihre Pfaudschaft einlösen, so soll ihnen
derselbe an ihren Rechten unschädlich sein; die St. Galler, Appen
zeller und Feldkircher, welche diesen Vertrag haben machen helfen,
sollen ihre Verbündeten anhalten, demselben treulich nachzuleben;
würden sich Streitigkeiten in Folge des Vertrags erheben, sollen
fünf Schiedsrichter dieselben entscheiden; der Vertrag soll gelten bis
auf Martinstag 1408."
Der Anschluß des Grafen Wilhelm von Montfort-Bregenz an
Oestreich erregte die größte Aufmerksamkeit des Bundes ob dem See.
Denn er war vom Herzoge aufgefordert, Feldkirch wieder zum
Gehorsam unter die alte Herrschaft zu bringen. Darum war der
Botenwechsel zwischen Feldkirch und St. Gallen besonders lebhaft.
Graf Wilhelm hatte für die Herzoge gerüstet; er rückte mit seinem
Kriegsvolk bis Götzis vor; sein Zug galt der Stadt Feldkirch. Der
Bund war gerüstet, um ihn zu empfangen: er wich jedoch an den
Bodensee zurück. Die Bündischen folgten, überfielen Ems, ver
brannten das Dorf, weil die Herren desselben zu Oestreich hielten,