Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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abgeschafft fein soll; dieselben sollen statt der bisherigen Steuern, 
Frohndienste, Fastnachtsbühner, ferner für das Gericht, Fall und 
Geläß an jedem der drei nächstkommenden Martinstage 200 Pfund 
bezahlen; ihr Gericht sollen sie selber besetzen und entsetzen; die 
Bußen von allen auf ihrem Gebiet verübten Freveln, auch von den 
Leuten des Grafen, sollen sie beziehen, dem Grafen dagegen die 
Bußen von allen Freveln in dem Städtchen Werdenberg zufallen; 
jeder soll den Beklagten da suchen wo er wobne; die genannten 
Leute bleiben in dem Bunde, bis derselbe ausgelaufen ist; die Jagd 
und das Fischrecht, das Federspiel und die Herrschaft über die 
Wasser bleiben dem Grafen vorbehalten; so lange jedoch der Bund 
währt, sollen die Leute Bären, Gemsen, Dachse, Füchse, Hasen 
und Wölfe jagen und fangen und Vögel schießen dürfen; wer in 
den gedachten Gegenden den Bund nicht beschworen hat, soll un 
gekränkt dem Grafen angehören; hingegen sollen die Werdenbergi 
schen Leute, welche zum Bunde geschworen haben, bei ihrem Land 
recht mit Appenzell verbleiben; sowohl die Bürger von Werdenberg, 
als andere Leute sollen Wunn und Weid, Holz und Feld und Ge 
meinwerk benutzen, wie bisher; und gegenseitig freien Handel und 
Wandel genießen; die versäumten Zinse und Steuern sollen dem 
Grafen auf nächsten Galli-Tag entrichtet werden; sollte jemand 
solche Schuldigkeit abläugnen, so belangt ihn der Graf da, wo er 
seßhaft ist, und beweiset seine Forderung durch zwei Zeugen; was 
die Leute in die Stadt, oder in das Schloß Werdenberg geflüchtet 
haben, soll ihnen zurückgegeben werden; während der Dauer des 
Vertrags soll der Bund ob dem See vor aller Beschädigung aus 
der Stadt, oder dem Schlosse Werdenberg gesichert bleiben; nach 
Ablauf des Vertrags tritt jeder in seine alten Rechte und Ansprachen 
zurück; sollten die Grafen Rudolph und Hugo von Werdenberg vor 
Ablauf dieses Vertrags ihre Pfaudschaft einlösen, so soll ihnen 
derselbe an ihren Rechten unschädlich sein; die St. Galler, Appen 
zeller und Feldkircher, welche diesen Vertrag haben machen helfen, 
sollen ihre Verbündeten anhalten, demselben treulich nachzuleben; 
würden sich Streitigkeiten in Folge des Vertrags erheben, sollen 
fünf Schiedsrichter dieselben entscheiden; der Vertrag soll gelten bis 
auf Martinstag 1408." 
Der Anschluß des Grafen Wilhelm von Montfort-Bregenz an 
Oestreich erregte die größte Aufmerksamkeit des Bundes ob dem See. 
Denn er war vom Herzoge aufgefordert, Feldkirch wieder zum 
Gehorsam unter die alte Herrschaft zu bringen. Darum war der 
Botenwechsel zwischen Feldkirch und St. Gallen besonders lebhaft. 
Graf Wilhelm hatte für die Herzoge gerüstet; er rückte mit seinem 
Kriegsvolk bis Götzis vor; sein Zug galt der Stadt Feldkirch. Der 
Bund war gerüstet, um ihn zu empfangen: er wich jedoch an den 
Bodensee zurück. Die Bündischen folgten, überfielen Ems, ver 
brannten das Dorf, weil die Herren desselben zu Oestreich hielten,
	        

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