Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Tiroler-Gränze neuen Grund zu Klagen. Bischof Hartmann befand 
sich damals zu Fürstenburg mit seinem Vetter, dem Grafen Hugo 
von Werdenberg-Sargans. Der östreichische Vogt in jenen Gegenden, 
Graf Hans von Lupfen, überfiel ihn plözlich, nahm ihn mit seinem 
Vetter gefangen und entließ ihn erst, als Jakob von Planta mit 
dem Landsturm aus dem Engadin drohte (1412). In seinem Streite 
mit den Vögten von Matsch rief Bischof Hartmann den Herzog 
Friedrich zum Schiedsrichter an; die Vögte, Ulrich der Aeltere und 
der Jüngere, Wilhelm und Ulrich der Jüngste, gaben ihre Ein 
willigung zur gütlichen Ausgleichung, hielten aber den Vermittlungs 
vertrag nicht. Da forderte Hartmann die Gotteshausleute und den 
Herzog Friedrich zum Beistand gegen dieselben auf (1412, 6. Sep 
tember); er wandte sich auch an Graf Albrecht den Aeltern zu 
Pludenz und wiederholt an Herzog Friedrich, dessen Vasallen die 
Vögte von Mätsch waren. Graf Friedrich von Toggenburg hatte 
Elisabeth von Mätsch zur Gemahlin und Margaretha, die Schwester 
des Grafen Friedrich, war an Ulrich Brun von Räzüns vermählt. 
Umsonst hatte Bischof Hartmann sich auch an diese Herren gewandt, 
um den Rücken sicher zu haben. Sie traten gegen ihn auf. Doch 
wurden die Streitigkeiten, in die er mit dem Freiherrn Ulrich von 
Räzüns und dem Grafen Friedrich von Toggenburg verwickelt 
wurde, durch die Glarner beigelegt (1413). Im August des gleichen 
Jahres kam Kaiser Sigismund (Ruprecht war 1410 gestorben) nach 
Chur, wohin er die Gesandten aus der Eidgenossenschaft beschieden 
hatte, um mit ihnen über einen Kriegszug gegen Venedig zu unter 
handeln. Er bestätigte dem Bischof Hartmann alle Privilegien seines 
Hochstifts, nahm dasselbe in seinen Schuz und genehmigte, daß die 
Anstände zwischen dem Bischof von Chur und dem Freiherrn von 
Räzüns durch die Vermittlung der Glarner gütlich ausgetragen 
werden sollten. Die Streitigkeiten des Bischofs mit den Vögten 
von Mätsch übertrug der Kaiser ebenfalls Schiedsrichtern, die er 
bestellte, zur Entscheidung. Aber die Vögte kehrten sich nicht an 
den Spruch derselben, weßhalb der Kaiser Wilhelm und Ulrich von 
Mätsch in die Acht erklärte und die Vollziehung derselben dem 
Bischof Hartmann übertrug (1414). Auch Herzog Friedrich von 
Oestreich kam in Acht und Bann, weil er dem Papst Johann XXIII 
zur Flucht aus Coustanz verholfen hatte, wo damals die allgemeine 
Kirchenversammluug zur Beilegung der ärgerlichen Kirchenspaltung 
versammelt war. 
Bischof Hartmann eroberte die verlornen Besitzungen seines Hoch 
stifts im Vintschgau wieder, drang mit bewaffneter Hand nach Feldkirch 
und in'ö Wallgau. Mit Herzog Ernst von Oestreich erneuerte er 
das 1392 geschlossene Bündniß (10. September 1415) und belehnte 
ihn mit dem Schcnken-Amt von Chur (13. September); Parcifal 
Plant, Pfleger zu Remüs, Jörg Scheck, Pfleger zu Steinsberg, 
und Jakob von Porta, Pfleger zu Greifenstein, gelobten nach Inhalt
	        

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