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Tiroler-Gränze neuen Grund zu Klagen. Bischof Hartmann befand
sich damals zu Fürstenburg mit seinem Vetter, dem Grafen Hugo
von Werdenberg-Sargans. Der östreichische Vogt in jenen Gegenden,
Graf Hans von Lupfen, überfiel ihn plözlich, nahm ihn mit seinem
Vetter gefangen und entließ ihn erst, als Jakob von Planta mit
dem Landsturm aus dem Engadin drohte (1412). In seinem Streite
mit den Vögten von Matsch rief Bischof Hartmann den Herzog
Friedrich zum Schiedsrichter an; die Vögte, Ulrich der Aeltere und
der Jüngere, Wilhelm und Ulrich der Jüngste, gaben ihre Ein
willigung zur gütlichen Ausgleichung, hielten aber den Vermittlungs
vertrag nicht. Da forderte Hartmann die Gotteshausleute und den
Herzog Friedrich zum Beistand gegen dieselben auf (1412, 6. Sep
tember); er wandte sich auch an Graf Albrecht den Aeltern zu
Pludenz und wiederholt an Herzog Friedrich, dessen Vasallen die
Vögte von Mätsch waren. Graf Friedrich von Toggenburg hatte
Elisabeth von Mätsch zur Gemahlin und Margaretha, die Schwester
des Grafen Friedrich, war an Ulrich Brun von Räzüns vermählt.
Umsonst hatte Bischof Hartmann sich auch an diese Herren gewandt,
um den Rücken sicher zu haben. Sie traten gegen ihn auf. Doch
wurden die Streitigkeiten, in die er mit dem Freiherrn Ulrich von
Räzüns und dem Grafen Friedrich von Toggenburg verwickelt
wurde, durch die Glarner beigelegt (1413). Im August des gleichen
Jahres kam Kaiser Sigismund (Ruprecht war 1410 gestorben) nach
Chur, wohin er die Gesandten aus der Eidgenossenschaft beschieden
hatte, um mit ihnen über einen Kriegszug gegen Venedig zu unter
handeln. Er bestätigte dem Bischof Hartmann alle Privilegien seines
Hochstifts, nahm dasselbe in seinen Schuz und genehmigte, daß die
Anstände zwischen dem Bischof von Chur und dem Freiherrn von
Räzüns durch die Vermittlung der Glarner gütlich ausgetragen
werden sollten. Die Streitigkeiten des Bischofs mit den Vögten
von Mätsch übertrug der Kaiser ebenfalls Schiedsrichtern, die er
bestellte, zur Entscheidung. Aber die Vögte kehrten sich nicht an
den Spruch derselben, weßhalb der Kaiser Wilhelm und Ulrich von
Mätsch in die Acht erklärte und die Vollziehung derselben dem
Bischof Hartmann übertrug (1414). Auch Herzog Friedrich von
Oestreich kam in Acht und Bann, weil er dem Papst Johann XXIII
zur Flucht aus Coustanz verholfen hatte, wo damals die allgemeine
Kirchenversammluug zur Beilegung der ärgerlichen Kirchenspaltung
versammelt war.
Bischof Hartmann eroberte die verlornen Besitzungen seines Hoch
stifts im Vintschgau wieder, drang mit bewaffneter Hand nach Feldkirch
und in'ö Wallgau. Mit Herzog Ernst von Oestreich erneuerte er
das 1392 geschlossene Bündniß (10. September 1415) und belehnte
ihn mit dem Schcnken-Amt von Chur (13. September); Parcifal
Plant, Pfleger zu Remüs, Jörg Scheck, Pfleger zu Steinsberg,
und Jakob von Porta, Pfleger zu Greifenstein, gelobten nach Inhalt