Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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wie gemeldet, zog in diesem Kriege dem Herzoge zu. Die Engländer 
aber, oder die „Gugler", wie man sie nannte, wurden vorzüglich 
durch die Tapferkeit der Eidgenossen zurückgeschlagen und so die 
Gefahr abgewendet. Graf Rudolph erhielt für seine Forderung 
die Veste Nidberg im Sarganserland mit allen Nutzungen und 
Rechten aus Lebenszeit (Urk. ä. ä. Wien 28. November 1377). 
Diese Beste hatte Anna die Meyerin von Windegg mit Wissen ihres 
Gemahls, Johann von Bodmann, sammt den dazu gehörigen 
Dörfern, worunter namentlich Wels, dem Herzoge Leopold ver 
kauft für 1000 fl. und 1492 Pfund Pfennig (Urk. ä. ä. Zürich 
14. Februar 1371). Graf Rudolph schlichtete einen Streit, der 
wegen der Vogtei zu Freudenberg und anderer Gerechtsame zwischen 
dem Abte Johann von Pfäffers und den Söhnen des Grafen 
Albrecht, des Alten von Werdenberg, entstanden war, in Minne. 
Herzog Leopold konnte die Zahlungsfristen, dem Kaufverträge 
gemäß, nicht einhalten, weßhalb Graf Rudolph sie ihm wiederholt 
verlängerte und ihm endlich die ganze Grafschaft förmlich überant 
wortete. Heinrich der Geßler, Ritter und Kammermeister des 
Herzogs, nahm die Bürger von Feldkirch auf den Fall, daß Graf 
Rudolph mit Tod abginge, in Eid und Pflicht für den Herzog 
(1379, 24. Dezember). Vorher hatte dieser dem Grafen Heinrich 
von Vaduz noch die Zusage gethan, daß weder er, noch seine Erben, 
Leute desselben zu Bürgern von Feldkirch annehmen würden (Urk. 
ä. ä. Schaffhausen 28. Oktober 1378). Graf Heinrich von Wer- 
denberg-Rheinegg, der eine Gräfin von Montfort-Feldkirch zur Ge 
mahlin hatte, verzichtete auf den Theil des Bregenzerwaldes, welchen 
Graf Rudolph dem Herzog Leopold verkauft hatte (1379); Graf 
Hans von Werdenberg-Sargans, der eine Forderung von 2000 fl. 
an den Herzog hatte, erhielt dafür, nach Abgang des Grafen 
Rudolph von Montfort-Feldkirch die Pfandschaft von Nidberg und 
versprach, so lange er, oder seine Erben diese Psandschaft inne 
baden werden, mit all seinen Vesten in Chnrwalchen und Thurgau 
zu dienen; würde aber der Krieg außerhalb Churwalchen geführt, 
so müsse der Herzog ihn oder seine Erben entschädigen, wie andere 
Diener (1379). 
Kaiser Karl IV war gestorben (1378) und sein Sohn Wences- 
laus, der noch bei Lebzeiten des Vaters zum römischen König er 
wählt worden, führte die Reichsregierung, ein achzehnjähriger 
Jüngling. Er gab dem Herzog Leopold einen königlichen Brief, 
daß er das Recht haben soll, alle Verpfändungen von Reichsgütern 
und Rechten in Churwalchen, im Thurgau und im Rheinthal, na 
mentlich Burg und Stadt Rheinegg und Altstätten an sich zu lösen 
und verlieh ihm überdies die Landvogtei in Schwaben (1379). 
Dies erregte in Churwalchen, bei den Grafen von Werdenberg und 
den schwäbischen Reichsstädten große Besorgnisse. Gras Heinrich zu 
Werdenberg-Vaduz hatte seine Grafschaft zu Vaduz mit Land und
	        

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