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wie gemeldet, zog in diesem Kriege dem Herzoge zu. Die Engländer
aber, oder die „Gugler", wie man sie nannte, wurden vorzüglich
durch die Tapferkeit der Eidgenossen zurückgeschlagen und so die
Gefahr abgewendet. Graf Rudolph erhielt für seine Forderung
die Veste Nidberg im Sarganserland mit allen Nutzungen und
Rechten aus Lebenszeit (Urk. ä. ä. Wien 28. November 1377).
Diese Beste hatte Anna die Meyerin von Windegg mit Wissen ihres
Gemahls, Johann von Bodmann, sammt den dazu gehörigen
Dörfern, worunter namentlich Wels, dem Herzoge Leopold ver
kauft für 1000 fl. und 1492 Pfund Pfennig (Urk. ä. ä. Zürich
14. Februar 1371). Graf Rudolph schlichtete einen Streit, der
wegen der Vogtei zu Freudenberg und anderer Gerechtsame zwischen
dem Abte Johann von Pfäffers und den Söhnen des Grafen
Albrecht, des Alten von Werdenberg, entstanden war, in Minne.
Herzog Leopold konnte die Zahlungsfristen, dem Kaufverträge
gemäß, nicht einhalten, weßhalb Graf Rudolph sie ihm wiederholt
verlängerte und ihm endlich die ganze Grafschaft förmlich überant
wortete. Heinrich der Geßler, Ritter und Kammermeister des
Herzogs, nahm die Bürger von Feldkirch auf den Fall, daß Graf
Rudolph mit Tod abginge, in Eid und Pflicht für den Herzog
(1379, 24. Dezember). Vorher hatte dieser dem Grafen Heinrich
von Vaduz noch die Zusage gethan, daß weder er, noch seine Erben,
Leute desselben zu Bürgern von Feldkirch annehmen würden (Urk.
ä. ä. Schaffhausen 28. Oktober 1378). Graf Heinrich von Wer-
denberg-Rheinegg, der eine Gräfin von Montfort-Feldkirch zur Ge
mahlin hatte, verzichtete auf den Theil des Bregenzerwaldes, welchen
Graf Rudolph dem Herzog Leopold verkauft hatte (1379); Graf
Hans von Werdenberg-Sargans, der eine Forderung von 2000 fl.
an den Herzog hatte, erhielt dafür, nach Abgang des Grafen
Rudolph von Montfort-Feldkirch die Pfandschaft von Nidberg und
versprach, so lange er, oder seine Erben diese Psandschaft inne
baden werden, mit all seinen Vesten in Chnrwalchen und Thurgau
zu dienen; würde aber der Krieg außerhalb Churwalchen geführt,
so müsse der Herzog ihn oder seine Erben entschädigen, wie andere
Diener (1379).
Kaiser Karl IV war gestorben (1378) und sein Sohn Wences-
laus, der noch bei Lebzeiten des Vaters zum römischen König er
wählt worden, führte die Reichsregierung, ein achzehnjähriger
Jüngling. Er gab dem Herzog Leopold einen königlichen Brief,
daß er das Recht haben soll, alle Verpfändungen von Reichsgütern
und Rechten in Churwalchen, im Thurgau und im Rheinthal, na
mentlich Burg und Stadt Rheinegg und Altstätten an sich zu lösen
und verlieh ihm überdies die Landvogtei in Schwaben (1379).
Dies erregte in Churwalchen, bei den Grafen von Werdenberg und
den schwäbischen Reichsstädten große Besorgnisse. Gras Heinrich zu
Werdenberg-Vaduz hatte seine Grafschaft zu Vaduz mit Land und