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Bogtleute zu Bürgern anzunehmen. Auch vollzog er das Ver
sprechen. das er dem Grafen Heinrich von Vaduz, dem Sohne
seiner Schwester, in der oben angeführten Urkunde gegeben hatte.
Er begab sich 1377 nach Zürich, wo er am 24. Jänner vor dem
dortigen Gericht und Rath in gehöriger Rechtsform den Grafen
Heinrich auf den Fall seines kinderlosen Absterbens zum Erben seiner •
sämmtlichen Herrschaften einsezte, sollte auch dieser ohne Leibeserben
mit Tod abgehen, so sollen dieselben an Thüring von Braudis und
dessen Kinder übergehen. Der Stadt Feldkirch wurden „alle Gnaden
und Freiheiten, die er ihr gemacht",' vorbehalten, so wie ihm selber
das Recht, andere Freunde und Verwandte durch Vermächtnisse von
seinem Gut bedenken zu dürfen, ohne daß rhn Graf Heinrich daran
irren oder hindern möge.
Das auffallende Betragen des Grafen Rudolph, daß er, nach
dem er seine Güter dem Herzog Leopold verkauft, sic zwei Jahre
später wieder seinem nächsten Verwandten und Erben vermacht,
findet vielleicht seine Erklärung darin, daß der Herzog die bedun
genen Zahlungsfristen nicht einhielt. Und dennoch (so groß war
der Wankelmuth dieses Herrn) verkaufte er seine Herrschaften zum
zweiten Mal bei seiner Anwesenheit in Wien an Herzog Leopold
(19. November 1377). Aus dieser neuen Verkaufsurkunde ersieht
man, daß der größte Theil seiner Güter den Grafen Konrad von
Montfort-Bregenz und Heinrich von Werdenberg versezt war. Graf
Heinrich von Vaduz fand sich außer Stande, den Geldverlegenheiten
seines Oheims abzuhelfen; denn die Forderung des Grafen Konrad
allein belief sich auf 18,000 fl. und die seiner Stiefmutter auf
3000 fl. Der Verkauf geschah um 30,000 Goldgulden und Graf
Rudolph versprach mit dem Kaufschilling die versezten und verpfän
deten Güter einzulösen. Die Einlösung nahm den größten Theil
des Kaufschillings weg; darum war im Kaufvertrag ausbedungen,
daß Graf Rudolph die sämmtlichen, in demselben begriffenen Herr
schaften leibgedingsweise bis an sein Ende nutzen und nießen möge,
doch sollen die Bürger und Landleute, die innerhalb jener Herr
schaften sitzen, dem Herzog Leopold vorläufig den Eid der Treue
schwören und dieser Eid soll alle zehn Jahre erneuert werden. Graf
Rudolph befand sich übrigens noch wegen einer andern Angelegenheit
in Wien. Er hatte nämlich 19 Wochen lang mit 20 Spießen dem
Herzog Leopold im englischen Krieg gedient und theils dafür, theils
für erlittenen Schaden an „Roßen und Hengsten" 1900 fl. zu
fordern. Jngelram von Coucp nämlich, Tochtermann des Königs
von England, hatte sich mit einem großen Heere aufgemacht, um
die Ehesteuer seiner Mutter Katharina von Oestreich, die auf die
vorder» Lande, namentlich den Aargau, angewiesen war, zu erobern,
da er sie auf andern Wegen bisher nicht erlangen konnte. Herzog
Leopold rief. in dieser Gefahr die Reichsständc und die Eidgenossen
zu Hülfe; Zürich und Bern sagten sie ihm zu. Auch Graf Rudolph,