Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Bogtleute zu Bürgern anzunehmen. Auch vollzog er das Ver 
sprechen. das er dem Grafen Heinrich von Vaduz, dem Sohne 
seiner Schwester, in der oben angeführten Urkunde gegeben hatte. 
Er begab sich 1377 nach Zürich, wo er am 24. Jänner vor dem 
dortigen Gericht und Rath in gehöriger Rechtsform den Grafen 
Heinrich auf den Fall seines kinderlosen Absterbens zum Erben seiner • 
sämmtlichen Herrschaften einsezte, sollte auch dieser ohne Leibeserben 
mit Tod abgehen, so sollen dieselben an Thüring von Braudis und 
dessen Kinder übergehen. Der Stadt Feldkirch wurden „alle Gnaden 
und Freiheiten, die er ihr gemacht",' vorbehalten, so wie ihm selber 
das Recht, andere Freunde und Verwandte durch Vermächtnisse von 
seinem Gut bedenken zu dürfen, ohne daß rhn Graf Heinrich daran 
irren oder hindern möge. 
Das auffallende Betragen des Grafen Rudolph, daß er, nach 
dem er seine Güter dem Herzog Leopold verkauft, sic zwei Jahre 
später wieder seinem nächsten Verwandten und Erben vermacht, 
findet vielleicht seine Erklärung darin, daß der Herzog die bedun 
genen Zahlungsfristen nicht einhielt. Und dennoch (so groß war 
der Wankelmuth dieses Herrn) verkaufte er seine Herrschaften zum 
zweiten Mal bei seiner Anwesenheit in Wien an Herzog Leopold 
(19. November 1377). Aus dieser neuen Verkaufsurkunde ersieht 
man, daß der größte Theil seiner Güter den Grafen Konrad von 
Montfort-Bregenz und Heinrich von Werdenberg versezt war. Graf 
Heinrich von Vaduz fand sich außer Stande, den Geldverlegenheiten 
seines Oheims abzuhelfen; denn die Forderung des Grafen Konrad 
allein belief sich auf 18,000 fl. und die seiner Stiefmutter auf 
3000 fl. Der Verkauf geschah um 30,000 Goldgulden und Graf 
Rudolph versprach mit dem Kaufschilling die versezten und verpfän 
deten Güter einzulösen. Die Einlösung nahm den größten Theil 
des Kaufschillings weg; darum war im Kaufvertrag ausbedungen, 
daß Graf Rudolph die sämmtlichen, in demselben begriffenen Herr 
schaften leibgedingsweise bis an sein Ende nutzen und nießen möge, 
doch sollen die Bürger und Landleute, die innerhalb jener Herr 
schaften sitzen, dem Herzog Leopold vorläufig den Eid der Treue 
schwören und dieser Eid soll alle zehn Jahre erneuert werden. Graf 
Rudolph befand sich übrigens noch wegen einer andern Angelegenheit 
in Wien. Er hatte nämlich 19 Wochen lang mit 20 Spießen dem 
Herzog Leopold im englischen Krieg gedient und theils dafür, theils 
für erlittenen Schaden an „Roßen und Hengsten" 1900 fl. zu 
fordern. Jngelram von Coucp nämlich, Tochtermann des Königs 
von England, hatte sich mit einem großen Heere aufgemacht, um 
die Ehesteuer seiner Mutter Katharina von Oestreich, die auf die 
vorder» Lande, namentlich den Aargau, angewiesen war, zu erobern, 
da er sie auf andern Wegen bisher nicht erlangen konnte. Herzog 
Leopold rief. in dieser Gefahr die Reichsständc und die Eidgenossen 
zu Hülfe; Zürich und Bern sagten sie ihm zu. Auch Graf Rudolph,
	        

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