Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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mit'Johanna aus dem herzoglichen Geschlecht der Carrara zu Padua 
vermählt, die ihm eine schöne Aussteuer an Geld und Kleinodien 
brachte; die Ehe blieb aber ungesegnet. So beruhte die Hoffnung 
des Montfort-Feldkirchischen Stamms auf dem jüngsten Sohne 
Rudolph, der Dompropst in Chur war. Er trat in den Laien 
stand zurück und vermählte sich mit Agnes von Mätsch. Dies 
geschah zu den Zeiten, da Peter I von Böhmen, der Nachfolger 
Ulrich's V (fl 1355), Bischof von Chur war. Graf Rudolph war 
Pfleger des Bisthums »und schloß einen Vertrag, kraft dessen den 
Städten Feldkirch und Chur gegenseitige Zollfreiheit zugesichert 
wurde (1372). Er unternahm eine Pilgerfahrt nach Jerusalem, 
wurde Ritter des heil. Grabes und kehrte wohlbehalten nach Feld 
kirch zurück. Darnach schloß er ein Bündniß mit dem Abt von 
St. Gallen auf 4 Jahre gegen jeden Feind, den Kaiser, Oestreick 
und den Grafen Wilhelm von Montfort-Bregenz ausgenommen 
(1373). Der Abt war nämlich mit den Städten Wil und St. 
Gallen und den Landleuten in Appenzell in bedenkliche Streitigkeiten 
gerathen. Graf Rudolph, der Vater, starb 1375 und ward am 
15. März in der St. Nikolai-Kirche in Feldkirch beigesezt. Mit 
Kummer hatte er gesehen, daß die Ehe seines Sohnes, des lezten 
Sprößlings ruhmvoller Ahnen, kinderlos blieb. 
Das nächste Anrecht auf die schöne Erbschaft hatte Graf Heinrich 
von der weißen Fahne zu Vaduz, der Schwestersohn des Grafen 
Rudolph. Wirklich sezte ihn dieser auch auf den Fall kinderlosen 
Absterbens zu seinem Erben ein und vermachte ihm Burg und Stadt 
Feldkirch, die Burg Neu-Montfort mit allem Zubehör zu wahrem 
und ewigem Eigenthum, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, wofern 
er genöthigt würde, das Vermachte ganz, oder theilweise zu ver 
kaufen oder zu versetzen, er solches ohne Einsprache thun dürfe. 
Zugleich schwur er, daß er binnen Jahresfrist vom Datum dieses 
Briefes an die Verschreibung vor einem Landgericht und an einer 
Stätte, „wo es Kraft hat," mit guten Treuen besorgen wolle und 
wenn er nicht Krieg habe, so solle die Verschreibung schon innert 
der nächsten 6 Monate an gehöriger Stätte geschehen (Urk. ä. ä. 
Feldkirch 23. April 1375). Aber kaum war ein Monat seit Aus 
stellung dieser Urkunde verflossen, so verkaufte er sein ganzes Besizthum 
für 30,000 fl. in Gold an Herzog Leopold von Oestreich „um der 
besondern Gnad und Förderung willen, die ihm derselbe nach seines 
Vaters Tode gethan habe" (Urk. ä. ä. Baden 22. Mai 1375). In 
der Verkaufsurkunde sind begriffen: Burg und Stadt Feldkirch; der 
Berg zu Rankwil mit dem Landgericht; die Veste Alt-Montfort und 
was zwischen " Klus und Feldkirch, dem Rhein und der Jll ist; die 
Veste Neu-Montfort; die Veste Fussach mit dem Gut zu Brugg und 
zu Höchst und zum Birnbaum sammt Gütern und Leuten, die er 
bis zum Einfluß des Rheins in den Bodensee hat; der Burgstall 
Blasenberg bei Feldkirch; die Rechte an der Veste zu Tosters, welche
	        

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