177
12
mit'Johanna aus dem herzoglichen Geschlecht der Carrara zu Padua
vermählt, die ihm eine schöne Aussteuer an Geld und Kleinodien
brachte; die Ehe blieb aber ungesegnet. So beruhte die Hoffnung
des Montfort-Feldkirchischen Stamms auf dem jüngsten Sohne
Rudolph, der Dompropst in Chur war. Er trat in den Laien
stand zurück und vermählte sich mit Agnes von Mätsch. Dies
geschah zu den Zeiten, da Peter I von Böhmen, der Nachfolger
Ulrich's V (fl 1355), Bischof von Chur war. Graf Rudolph war
Pfleger des Bisthums »und schloß einen Vertrag, kraft dessen den
Städten Feldkirch und Chur gegenseitige Zollfreiheit zugesichert
wurde (1372). Er unternahm eine Pilgerfahrt nach Jerusalem,
wurde Ritter des heil. Grabes und kehrte wohlbehalten nach Feld
kirch zurück. Darnach schloß er ein Bündniß mit dem Abt von
St. Gallen auf 4 Jahre gegen jeden Feind, den Kaiser, Oestreick
und den Grafen Wilhelm von Montfort-Bregenz ausgenommen
(1373). Der Abt war nämlich mit den Städten Wil und St.
Gallen und den Landleuten in Appenzell in bedenkliche Streitigkeiten
gerathen. Graf Rudolph, der Vater, starb 1375 und ward am
15. März in der St. Nikolai-Kirche in Feldkirch beigesezt. Mit
Kummer hatte er gesehen, daß die Ehe seines Sohnes, des lezten
Sprößlings ruhmvoller Ahnen, kinderlos blieb.
Das nächste Anrecht auf die schöne Erbschaft hatte Graf Heinrich
von der weißen Fahne zu Vaduz, der Schwestersohn des Grafen
Rudolph. Wirklich sezte ihn dieser auch auf den Fall kinderlosen
Absterbens zu seinem Erben ein und vermachte ihm Burg und Stadt
Feldkirch, die Burg Neu-Montfort mit allem Zubehör zu wahrem
und ewigem Eigenthum, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, wofern
er genöthigt würde, das Vermachte ganz, oder theilweise zu ver
kaufen oder zu versetzen, er solches ohne Einsprache thun dürfe.
Zugleich schwur er, daß er binnen Jahresfrist vom Datum dieses
Briefes an die Verschreibung vor einem Landgericht und an einer
Stätte, „wo es Kraft hat," mit guten Treuen besorgen wolle und
wenn er nicht Krieg habe, so solle die Verschreibung schon innert
der nächsten 6 Monate an gehöriger Stätte geschehen (Urk. ä. ä.
Feldkirch 23. April 1375). Aber kaum war ein Monat seit Aus
stellung dieser Urkunde verflossen, so verkaufte er sein ganzes Besizthum
für 30,000 fl. in Gold an Herzog Leopold von Oestreich „um der
besondern Gnad und Förderung willen, die ihm derselbe nach seines
Vaters Tode gethan habe" (Urk. ä. ä. Baden 22. Mai 1375). In
der Verkaufsurkunde sind begriffen: Burg und Stadt Feldkirch; der
Berg zu Rankwil mit dem Landgericht; die Veste Alt-Montfort und
was zwischen " Klus und Feldkirch, dem Rhein und der Jll ist; die
Veste Neu-Montfort; die Veste Fussach mit dem Gut zu Brugg und
zu Höchst und zum Birnbaum sammt Gütern und Leuten, die er
bis zum Einfluß des Rheins in den Bodensee hat; der Burgstall
Blasenberg bei Feldkirch; die Rechte an der Veste zu Tosters, welche