166
Hinterlassenschaft des Edelknechts von Freiberg, aufweiche beide An
sprüche machten. Dem Grafen Rudolph half sein Bruder, Graf
Hartmann zu Vaduz und der Herr von Ehrenfels in Domleschg;
dem Freiherrn von Räzüns aber Johann von Rietberg. Rach der ge-
waltthätigen Sitte jener Zeit mußte das Schwert über Recht, oder
Unrecht entscheiden. Graf Rudolph blieb in einem hitzigen Kampfe,
der im Thal Domleschg vorfiel und bis in die Nacht dauerte, Sieger;
Heinrich von Räzüns und Johann von Rietberg wurden gefangen.
Die Knechte und Helfer dieser Herren aber verloren den Muth nicht;
sie lauerten dem Grafen Hartmann, der seinem Bruder zu Hülfe zog,
auf, nahmen ihn gefangen und vertrieben den Herrn von Ehrenfels
von „Leut und Gut". Also waren Vor- und Nachtheile auf beiden
Seiten gleich und der Sieg unentschieden. Freunde legten sich in'S
Mittel: Abt Hermann von Pfäffers und Hartmann, der Meyer von
Windegg. Die Gefangenen wurden freigegeben, der vorige Besizstand
hergestellt. Graf Rudolph und seine Gemahlin verzichteten auf das
Erbe derer von Freiberg zu Gunsten Heinrich's von Räzüns (1343).
Indeß stand es auch im deutschen Reiche nicht trostvoll. Kaiser
Ludwig hätte sich gerne mit der Kirche ausgesöhnt; auch war einige
Hoffnung hiezu, als Benedikt XII den päpstlichen Stuhl einnahm.
Der Kaiser schickte den Bischof Ulrich von Chur und den Grafen
Gerhard von Nassau an denselben; aber der heilige Vater gestand
unter Thränen, daß ihn die Drohungen des Königs von Frankreich
abhielten, dem Kaiser die Hand der Versöhnung zu reichen. Denn
seit die Päpste nicht mehr in Rom, sondern in der französischen
Stadt Avignon wohnten, waren meist Franzosen mit der päpstlichen
Würde bekleidet, welche unter dem Einflüsse der französischen Könige
standen. Darum verbanden sich die deutschen Churfürsten zur Auf
rechthaltung der kaiserlichen Rechte und Ludwig erließ die berühmte
Constitution von der Unabhängigkeit des Reiches: Jeder von der
Mehrzahl der Churfürsten gewählte römische König solle, ohne daß
es einer päpstlichen Bestätigung bedürfe, zur Ausübung aller kaiser
lichen Rechte befugt sein, indem die.Kaiserwürde unmittelbar von
Gott stamme, und wer diesem zuwider handle, sei als Majestäts-
verbrechcr zu behandeln (8. August 1338). Das Interdikt, welches
der Papst auf das Reich gelegt hatte, wurde für aufgehoben erklärt.
Die Kärnthnisch-Tirolische Angelegenheit gab Anlaß zu einem
Zwiespalt zwischen dem Kaiser und den Böhmen. Der lezte Herzog
von Kärnthen und Tirol war 1335 gestorben mit Hinterlassung
einer Tochter, welche an Heinrich, den Sohn des Königs von Böhmen,
vermählt war. Die Oestreichischen Herzoge sezten sich nun in den
Besiz des Herzogthums Kärnthen und Kaiser Ludwig gab ihnen die
Belehnung. Darüber war der Böhmen-König unzufrieden, ein
kurzer Krieg erfolgte. Im Friedensvertrag verzichtete Oestreich auf
Tirol, und Böhmen auf Kärnthen. Margaretha aber, die Erbin
von Tirol, lebte mit ihrem Gemahl, Johann Heinrich von