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Höfe waren zu Scharons, Fürstenau, Trans, Tumils, Almens,
Rodels, Tartar, Parez, Sarn, Schlapin, Urinein, Feldis u. s. w.
Die Höfe mit den dazu gehörigen Huben und Colonien machten
ein geschlossenes Ganze aus und cs waren darüber Meyer und
Schaffner gesezt, ferner Sennen (sannones) und Pfänder oder
Waibel (saltarii). Ueber alle Höfe und die dazu gehörigen Leute
sezte der Bischof einen Vo^t und Vizthum, der erstere hielt das
Gericht, der leztere bezog die Zinse und Gefälle und überwachte
die Bewirthschaftung. Beiden waren zu ihrer Besoldung besondere
Höfe und Einkünfte angewiesen, welche nicht unbeträchtlich waren.
Zwei Mal des Jahres ward Gericht gehalten, im März und
im Herbst. Der Waibel sagte es 14 Tage vorher allen Meyern,
Hübnern und Colonen an. Die Ausbleibenden zahlten Buße. Das
Gericht hieß „Spracha" (colloquium) und ward zu Katzis gehalten.
Da wurden die Meyer (villiei), die Schaffner (pellerarii), die
Ober- und Unterhirten (sannones) für die Rinder- und Schaf
herden, die Pfänder oder Waibel (saltarii) erwählt und bestellt.
Die Gemeinde schlug drei Männer vor, aus welchen der Bischof,
oder an seiner Statt, der Vizthum, der neben dem Vogte bei dem
Gerichte den Vorsiz führte, einen wählte und bestätigte. Alle diese
Bediensteten hatten gewisse Güter und Einkünfte, die mit ihrem
Dienst verbunden waren, wovon sie aber dem Bischöfe wieder die
herkömmlichen Abgaben entrichten mußten. So z. B. gaben die
Meyer 1 Lägel Wein, 1 Mütt Getreide, 1 Mütt Bohnen, eine
Anzahl Fische, ein bestimmtes Maaß von Oel und mußten an den
Gerichtstagen für den Unterhalt der Pferde des Vizthums, des
Vogtes und ihres Gefolges sorgen; der Schaffner gab eine Kuh,
3 Schilling werth, jedes fünfte Jahr ein Bett, 5 Ellen lang, 3 breit,
12 Krinnen Flachs und Hanf; die Pfänder oder Waibel, 2 Schilling
werth an Tuch u. s. w. Wem ein Bauernhof (eolonia) verliehen
wurde, der zahlte dem Vizthum 1 Schilling werth in Landtuch,
dem Schaffner und Oberhirten 2 Schilling werth, dem Meyer
1 Schilling werth. Die Oberhirten gaben auf St. Johannistag
und auf das Fest der heil. Maria im August 1 Pfund, werth an
Käse. Auf Weihnachten gaben die Meyer und Colonen dem Bischof
eine Anzahl Schinken, und auf Gallitag mußten sie für denselben
im Rhein fischen. Ein • Colone durfte sich mit den Dienstleuten
des Stifts Chur und mit denjenigen Dienstleuten des Klosters Katzis,
welche „Sinchlüt" d. i. Semperleut genannt wurden, verheirathen,
ohne daß die Kinder getheilt wurden; heiratheten sie aber Eigenleute
anderer Herren, wurden die Kinder getheilt. Wollte der Bischof
in Domleschg jagen, so bot der Vizthum die Leute des Stifts, der
Domherren, und die Semperleute des Klosters Katzis auf, der
Jagd zu warten; wer aufgeboten war und nicht erschien, zahlte
Buße. Von allen Schafen und vom Rindvieh, das auf den Höfen
des Bischofs geschlachtet wurde, gehörten die Häute dem Vizthum,