Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Höfe waren zu Scharons, Fürstenau, Trans, Tumils, Almens, 
Rodels, Tartar, Parez, Sarn, Schlapin, Urinein, Feldis u. s. w. 
Die Höfe mit den dazu gehörigen Huben und Colonien machten 
ein geschlossenes Ganze aus und cs waren darüber Meyer und 
Schaffner gesezt, ferner Sennen (sannones) und Pfänder oder 
Waibel (saltarii). Ueber alle Höfe und die dazu gehörigen Leute 
sezte der Bischof einen Vo^t und Vizthum, der erstere hielt das 
Gericht, der leztere bezog die Zinse und Gefälle und überwachte 
die Bewirthschaftung. Beiden waren zu ihrer Besoldung besondere 
Höfe und Einkünfte angewiesen, welche nicht unbeträchtlich waren. 
Zwei Mal des Jahres ward Gericht gehalten, im März und 
im Herbst. Der Waibel sagte es 14 Tage vorher allen Meyern, 
Hübnern und Colonen an. Die Ausbleibenden zahlten Buße. Das 
Gericht hieß „Spracha" (colloquium) und ward zu Katzis gehalten. 
Da wurden die Meyer (villiei), die Schaffner (pellerarii), die 
Ober- und Unterhirten (sannones) für die Rinder- und Schaf 
herden, die Pfänder oder Waibel (saltarii) erwählt und bestellt. 
Die Gemeinde schlug drei Männer vor, aus welchen der Bischof, 
oder an seiner Statt, der Vizthum, der neben dem Vogte bei dem 
Gerichte den Vorsiz führte, einen wählte und bestätigte. Alle diese 
Bediensteten hatten gewisse Güter und Einkünfte, die mit ihrem 
Dienst verbunden waren, wovon sie aber dem Bischöfe wieder die 
herkömmlichen Abgaben entrichten mußten. So z. B. gaben die 
Meyer 1 Lägel Wein, 1 Mütt Getreide, 1 Mütt Bohnen, eine 
Anzahl Fische, ein bestimmtes Maaß von Oel und mußten an den 
Gerichtstagen für den Unterhalt der Pferde des Vizthums, des 
Vogtes und ihres Gefolges sorgen; der Schaffner gab eine Kuh, 
3 Schilling werth, jedes fünfte Jahr ein Bett, 5 Ellen lang, 3 breit, 
12 Krinnen Flachs und Hanf; die Pfänder oder Waibel, 2 Schilling 
werth an Tuch u. s. w. Wem ein Bauernhof (eolonia) verliehen 
wurde, der zahlte dem Vizthum 1 Schilling werth in Landtuch, 
dem Schaffner und Oberhirten 2 Schilling werth, dem Meyer 
1 Schilling werth. Die Oberhirten gaben auf St. Johannistag 
und auf das Fest der heil. Maria im August 1 Pfund, werth an 
Käse. Auf Weihnachten gaben die Meyer und Colonen dem Bischof 
eine Anzahl Schinken, und auf Gallitag mußten sie für denselben 
im Rhein fischen. Ein • Colone durfte sich mit den Dienstleuten 
des Stifts Chur und mit denjenigen Dienstleuten des Klosters Katzis, 
welche „Sinchlüt" d. i. Semperleut genannt wurden, verheirathen, 
ohne daß die Kinder getheilt wurden; heiratheten sie aber Eigenleute 
anderer Herren, wurden die Kinder getheilt. Wollte der Bischof 
in Domleschg jagen, so bot der Vizthum die Leute des Stifts, der 
Domherren, und die Semperleute des Klosters Katzis auf, der 
Jagd zu warten; wer aufgeboten war und nicht erschien, zahlte 
Buße. Von allen Schafen und vom Rindvieh, das auf den Höfen 
des Bischofs geschlachtet wurde, gehörten die Häute dem Vizthum,
	        

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