Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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allmälig tauchte es als ein besonderes Ganze aus dem Gesammtland 
von Churrätien empor, um seinem besondern Geschicke entgegen 
zu gehen. 
Zum Schluffe mag noch eine kurze Schilderung der bürgerlichen 
Verhältnisse folgen, wie sie damals in Churrätien bestanden und 
aus den alten Zinsrödeln des Biöthums sich mit Sicherheit angeben 
lassen. Man wird leicht aus dem Hauptbilde auch die Neben 
partien erkennen können. 
Das dreizehnte Kapitel. 
Der kirchliche und bürgerliche Zustand 
von Churrätien. 
1. Die allgemeinen Verhältnisse. 
Von Konrad III bis auf Ludwig den Baier sind fast zwei 
Jahrhunderte verflossen. Große Veränderungen trugen sich im 
Innern des Reiches zu: alle Reichslehen, insonderheit die Herzog- 
thümer und Grafschaften wurden erblich und geschloffene Gebiete, 
innerhalb deren sich die Herren alle Hoheitsrechte zueigneten. Das 
alte Wehrgeldssystem und die damit verbundene Rechts- und Ge 
richtsverfassung erlosch und das Lehenwesen durchdrang alle Ver 
hältnisse. So bildete sich das Lehenrecht. Aus dem Hofrecht und 
alten Gewohnheiten entstand ein Landrecht für die gemeinen Hinter 
saßen oder Landsaßen, das sich nach den örtlichen Verhältnissen 
überall verschieden gestaltete. Das Recht den König zu wählen 
wurde ein erbliches Vorrecht der Erzbischöfe von Mainz, Köln und 
Trier, des Pfalzgrafen am Rhein, deö Herzogs von Sachsen, des 
Königs von Böhmen und der Markgrafen von Brandenburg. 
Wegen der Ueberhandnahme des Lehenrechts erloschen die Gau 
gerichte, im alten Sinne; denn die Streitigkeiten über Lehen ge 
hörten vor die Lehenhöfe. Der Herren- und Fürstenstand wird 
im schwäbischen Landrecht in drei Klassen getheilt, die Eintheilung 
gründet sich auf das Lehenwesen. In die erste Klasse gehörten die 
„Semperfreien", die Herren und Fürsten, welche andere Freie zu 
Mannen (d. i. zu Vasallen) hatten; in die zweite Klasse die Mittel 
freien, d. i. die welche der ersteren Mannen oder Vasallen waren; 
in die dritte Klaffe gehörten alle freien Landsaßen. Wie die Gebiete 
schlossen sich die Adelsklasscn gegen einander und den Bü.rger- und
	        

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