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Stimme, Recht und Gewohnheiteu, iumaßen andern des heil.
Reichs gebomen Fürsten . . eingesetzt habe und daß ihnen,
sowie auch dem hinterlasseuen Sohne des Fürsten Karl, dem
Fürsten Karl Eusebius, der gebührende Reichsfürsteutitel gegeben
und geschrieben werde*).
Rabensburg scheint der Liebliugsaufenthalt des Fürsten
Maximilian gewesen zu sein. Obwohl er sich, wie Urkunden
bezeugen, öfter auf Schloß Butschowitz aufhielt, weilte er,
wenn ihn nicht Kriegs- und Staatsdienst oder sonst Geschäfte
abhielten, stets in Rabensburg.
Das Rabeusburger Schloß besteht aus einem älteren und
neueren Teile. Der letztere wurde vom Fürsten Maximilian
im Jahre 1633 erbaut und mit Befestigungen versehen. Den
großen Saal ließ er mit Malereien aus seinen eigenen Kriegs
erlebnissen schmücken und eine künstliche Wasserleitung von
der Thaya aus anlegen. Als in den Jahren 1645 und 1646 die
Schweden jene Gegend verheerten, wurde auch das Schloß von
ihnen eingenommen.
Nach Maximilians Tode erbte sein jüngster Bruder Fürst
Gundakar die Herrschaft Rabensburg und Hohenau. Noch
zu Lebzeiten des letzteren übernahm sein Sohn Fürst Hart
mann I. 1641 die Verwaltung der Güter. Diesem folgte sein
Sohn Maximilian Jakob Moritz (geb. 25. Juli 1641, gest.
21. April 1709). Nach des letzteren Tode überging das
Gundakarsche Fideikommiß an seinen jüngeren Bruder, den
Fürsten Anton Florian. (Über Fürst Maximilian vgl.
auch die Geschichte der Güter Butschowitz—Steinitz, S. 146,
und Posofitz—Adamsthal, S. 225.) —
Hohenau war im 15. Jahrhundert im Besitze des Martin
Ritter v. Gewalt, welcher die Herrschaft im Jahre 1457 an
M ilhelm von Liechtenstein verkaufte. Im Jahre 1520
fiel dieselbe an Hartmann von Liechtenstein, seit welcher
Zeit sie dem Gute Rabensburg einverleibt blieb.
a) Landwirtschaft 2,841.74 ha (4,938.n J.).
Meierhöfe: Absdorf mit 247.02 ha, Bernhardsthal
340.81 ha, Hauskirchen 199.23 ha, Hohenau 4 2 8.94 ha,
Lichtenwarth 224.81 ha, Rabensburg 752.76 ha, Ringelsdorf
248.04 ha, Facyhof 144.90 ha und Hohenauer Gestüt
wiesen mit 255.17 ha, sämtlich mit Ausnahme einiger
*) Archiv des k. k. Finanzministeriums.