Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstein'sche Güterbesitz

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F. Darstellung 
der Forstdiensteinrichtung*. 
Die Centralverwaltung für den gesamten fürst 
lichen Forstbesitz führt in unmittelbarer Beziehung 
zu Sr. Durchlaucht und der fürstlichen Hofkanzlei die 
fürstliche Forstdirektion in Olmütz mit einem Forstrat 
an der Spitze. 
Der fürstliche Forstrat ist Vorstand der Forstdirektion 
und führt zugleich die Oberleitung der Forsteinrichtung. 
Die Forsteinrichtuugskanzlei besorgt die Begrenzung, 
Vermessung, Kartierung und Betriebseinrichtung für den 
gesamten fürstlichen Forstbesitz, sowie die Überprüfung 
der jährlichen Forstkulturs- und Holzungsanträge und 
Nachweise. 
In Hinsicht auf die Einrichtung des äußeren Forst 
dienstes besteht in der fürstlichen Güterregie das 
sogenannte „Forstamts- oder Forstmeister-System“, für 
welches die Einheit der Eigentumsrechts- und Nutzungs 
verhältnisse des Gutskörpers (Domäne oder Herrschaft) 
besonders maßgebend ist. 
Diese Einrichtung umfaßt drei Hauptstufen des 
Dienstes, und zwar: 1. Das Forstamt (Verwaltungs 
bezirk), das sich aus mehreren Revieren zusammensetzt 
und welchem ein Forstamtsleiter (Forstmeister oder Ober 
förster) vorsteht; diesem obliegt der Entwurf und die 
Leitung der Betriebsarbeiten; 2, das Revier (der 
Betriebsbezirk), in welchem ein Förster jene Geschäfte 
besorgt, welche sich auf die Ausführung der Betriebs 
arbeiten beziehen und 3. den Schutzbezirk, in welchem 
die Schutzmannschaft (Forstwarte, Waldaufseher und 
Heger) den Schutz ausüben, sich aber auch bei den 
Hilfsgeschäften betätigen. 
Den Forstämtern und großen Revieren sind Assi 
stenten, bezw. Adjunkten (auch Forstgehilfen) beigegeben.
	        

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