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F. Darstellung
der Forstdiensteinrichtung*.
Die Centralverwaltung für den gesamten fürst
lichen Forstbesitz führt in unmittelbarer Beziehung
zu Sr. Durchlaucht und der fürstlichen Hofkanzlei die
fürstliche Forstdirektion in Olmütz mit einem Forstrat
an der Spitze.
Der fürstliche Forstrat ist Vorstand der Forstdirektion
und führt zugleich die Oberleitung der Forsteinrichtung.
Die Forsteinrichtuugskanzlei besorgt die Begrenzung,
Vermessung, Kartierung und Betriebseinrichtung für den
gesamten fürstlichen Forstbesitz, sowie die Überprüfung
der jährlichen Forstkulturs- und Holzungsanträge und
Nachweise.
In Hinsicht auf die Einrichtung des äußeren Forst
dienstes besteht in der fürstlichen Güterregie das
sogenannte „Forstamts- oder Forstmeister-System“, für
welches die Einheit der Eigentumsrechts- und Nutzungs
verhältnisse des Gutskörpers (Domäne oder Herrschaft)
besonders maßgebend ist.
Diese Einrichtung umfaßt drei Hauptstufen des
Dienstes, und zwar: 1. Das Forstamt (Verwaltungs
bezirk), das sich aus mehreren Revieren zusammensetzt
und welchem ein Forstamtsleiter (Forstmeister oder Ober
förster) vorsteht; diesem obliegt der Entwurf und die
Leitung der Betriebsarbeiten; 2, das Revier (der
Betriebsbezirk), in welchem ein Förster jene Geschäfte
besorgt, welche sich auf die Ausführung der Betriebs
arbeiten beziehen und 3. den Schutzbezirk, in welchem
die Schutzmannschaft (Forstwarte, Waldaufseher und
Heger) den Schutz ausüben, sich aber auch bei den
Hilfsgeschäften betätigen.
Den Forstämtern und großen Revieren sind Assi
stenten, bezw. Adjunkten (auch Forstgehilfen) beigegeben.