Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstein'sche Güterbesitz

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E. Neu-ßauten 
von Waldbahnen, Bremsbergen, Waldstpaßen und 
Waldwegen I., II. und III. Ordnung in sämtlichen 
fürstlichen Forstamtsbezirken in den Zeitperioden 
1890-1895 und 1896—1902. 
Erklärung. 
Waldwege I. Ordnung: Gepflasterte und geschotterte (maka- 
damisierte) Wege. 
Waldwege II. Ordnung: Nur geschotterte und Brügelwege. 
Waldwege III. Ordnung: Erdwege und Begehungssteige als 
Notwege.
	        

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