8*
E. Neu-ßauten
von Waldbahnen, Bremsbergen, Waldstpaßen und
Waldwegen I., II. und III. Ordnung in sämtlichen
fürstlichen Forstamtsbezirken in den Zeitperioden
1890-1895 und 1896—1902.
Erklärung.
Waldwege I. Ordnung: Gepflasterte und geschotterte (maka-
damisierte) Wege.
Waldwege II. Ordnung: Nur geschotterte und Brügelwege.
Waldwege III. Ordnung: Erdwege und Begehungssteige als
Notwege.