Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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nicht bloß seinen Besitz zu sichern gegen die schweren Anfechtun 
gen, sondern auch durch Ankäufe zu vergrößern. Er besaß das 
Majorat des Aeltesten und Regierers von dem alten Familien 
besitz, die schlesischen Herzogthümer, die vom Fürsten Karl in 
Mähren nach der Rebellion erworbenen Herrschaften Trübau, 
Hohenstadt u. s. w., den Complex von Schwarzkosteletz, Aurzino- 
wes und Skworetz, das Erbtheil seiner Mutter aus dem Besitz 
des Hauses Boscovitz, wozu noch nach dem Tode des Fürsten 
Maximilian die andere Hälfte kam, nämlich Butschovitz, Poso- 
ritz, Nowihrad. Zu diesem außerordentlichen Besitz erwarb Fürst 
Karl Eusebius vor allem die für seine anderen Besitzungen so 
wohl gelegene Herrschaft Lundenburg, welche schon früher im 
vorübergehenden Besitze des Hauses Liechtenstein gewesen war '). 
Damals bei Ausbruch des böhmischen Krieges hatte sic Ladis 
laus Welen von Zierotin gehört, welcher als eines der Häupter 
des Aufstandes sie nach der Schlacht am weißen Berge verlor. Als 
confiscirtes Staatsgut wurde sie 1628 den Erben des verstorbenen 
Grafen Ferdinand von Meggau für eine Schuldforderung von 
190.000 Gulden überlassen. Im Jahre 1636 verkauften aber 
diese Erben, die Gräfin Esther von Oppersdorf, gedorne Gräfin 
von Meggau, und ihre zwei Schwestern die Herrschaft Lunden 
burg wiederum. Es gehörten damals zu derselben das Schloß 
Lundenburg mit dem Markt, mit Brauhaus, Kirche, Maierhof 
und Manth, der Markt Altenmarkt, die Dörfer Rumpersdorf, 
Bilowitz mit Schlößchen, Maierhof und zwei Kirchen, Neudorf, 
Nikoltschitz, Kostitz, die Märkte Teinitz mit Schlößchen und 
Maierhof und Turnitz, die Stadt Koste!, endlich Lust- und 
Obstgärten. Käufer war Jakob Khuen von Palassy, Graf von 
Liechtenberg, welcher die Herrschaft um 240.000 Gulden er 
stand. Bon ihm übernahm sie schon zwei Jahre später Fürst 
Karl Eusebius um den Preis von 250.000 Gulden * 2 ). Da aber 
') S. I. Theil dieses Werkes S. 368. 
2 ) Wolny, II. 3. S. 147; Licchtenst. Archiv (Rep. Fol. 183).
	        

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