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Mährens auf dasselbe, das Recht des Kaisers, den Fürsten
Liechtenstein damit zu belehnen, wer Richter sei in diesem Streite
und wie derselbe zu entscheiden, wurde dem Kaiser im September
1616 übergeben •). Wiederum gab Matthias auch hierauf keine
bestimmte Entscheidung, sondern verlegte die Tagsatzung wegen
der allgemeinen ungünstigen und drohenden Verhältnisse auf
spätere Zeiten.
Die Sache stand völlig unentschieden, als die böhmische
Rebellion ausbrach und den Dingen in diesen Landen eine ganz
andere Wendung gab. Die Troppauer Angelegenheit, deren Ver
wicklung und Schwierigkeit in ihren Ursachen durch den Gang
der Geschichte, durch die von den Begebenheiten herbeigeführte
Verschiebung thatsächlicher Verhältnisse verursacht war, konnte
nicht durch einen Rechtssprnch, sondern nur durch neue Ereig
nisse, durch den Lauf der Dinge entschieden werden. Die Nieder
werfung der böhmischen Rebellion und der ständischen Herrlich
keit durch die Schlacht am weißen Berge entschied natürlich auch
gegen die Troppauer Stände. Sie löste die Frage zu Gunsten
des Fürsten Karl von Liechtenstein und der Schlesier. Karl und
das Haus Liechtenstein blieben unbestritten im Besitz von Tropp.au
und dieses wurde mit Schlesien verbunden; beides wurde im
Jahre 1622 auch von den Troppauer Ständen ausdrücklich
anerkannt.
6. Vierte Periode. Fürst Kart in Söhmen während des Änfftandes.
Seit dem Tode des Kaisers Rudolf erscheint Fürst Karl
fast gänzlich unbetheiligt an allen politischen Angelegenheiten bis
zum Ausbruche des großen Kampfes, der sich schon längst vor
bereitete. Was ihn zur Ruhe bewog, war gewiß nicht allein die
Sorge für seine Güter und seine eigenen Angelegenheiten, mochte
auch Troppau viel Schwierigkeiten bieten. Das Hauptmotiv ist
>) Sie ist bei Dudik, a. a. O. S. 177 abgedruckt und besprochen.