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Corvinus zufiel; das Oberlehensrecht kam an Wladislaw II.
zurück und 1501 durch Tausch mit Johann Corvinus auch der
Besitz. Wladislaw belehnte aber mit Troppau seinen Bruder
Sigismund, der seit 1504 auch Statthalter von ganz Schlesien
war. Mit der Wahl Sigismunds zum polnischen Könige 1506
fällt das Fürstenthum wiederum als erledigtes Lehen an Wladis
law zurück. Das waren die gefährlichsten Zeiten für den mäh
rischen Standpunkt des Zusammenhangs von Mähren und
Troppau; letzteres wird wiederholt direct als schlesisches Fürsten
thum bezeichnet, und seine Herren nennen sich wohl gar Herzoge
in Schlesien zu Troppau. Wladislaw verlieh das Fürstenthum
nicht weiter, er hatte selbst die offenbare Absicht, es mit Ungarn
zu vereinigen, documentirte aber doch, wie die Dinge herüber
und hinüber schwanken und so ganz ins Ungewisse gerathen, den
Troppauischen Ständen — nicht den Zusammenhang mit Mähren,
wohl aber das Versprechen für sich wie für seine Nachfolger,
das Fürstenthum Troppau weder zu verschenken, noch zu ver
kaufen, 3u versetzen oder zu verpfänden, zu entfremden, zu ver
tauschen oder zu verschreiben, sondern es stets in eigener Ver
waltung zu behalten, noch sollten die Troppaucr Stände angehalten
werden können, außer den: Könige von Böhmen irgend jemand
anderem die Vasallenpflicht zu leisten '). Diese Urkunde ist vom
Jahre 1511. Man sieht, von der Verbindung mit Mähren ist
nicht mehr die Rede, nur von dem Zusammenhang mit der Krone
Böhmen. Die Troppaucr Stände konnten sich freilich später
dem Fürsten Karl von Liechtenstein gegenüber daraus berufen,
aber Wladislaw selbst machte sich so wenig daraus, daß er vier
Jahre später, als er Casimir von Teschen zum Statthalter von
Troppau ernannte, dieses Fürstenthum als zu Ungarn gehörig
betrachtete-). Wurde die Urkunde schon zur Zeit ihrer Ent
stehung so mißachtet, und zwar von denen, die sie ausgestellt
>) Dudik, a. ci. O. 72.
2) Eb., a. a. O. 70,