Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Corvinus zufiel; das Oberlehensrecht kam an Wladislaw II. 
zurück und 1501 durch Tausch mit Johann Corvinus auch der 
Besitz. Wladislaw belehnte aber mit Troppau seinen Bruder 
Sigismund, der seit 1504 auch Statthalter von ganz Schlesien 
war. Mit der Wahl Sigismunds zum polnischen Könige 1506 
fällt das Fürstenthum wiederum als erledigtes Lehen an Wladis 
law zurück. Das waren die gefährlichsten Zeiten für den mäh 
rischen Standpunkt des Zusammenhangs von Mähren und 
Troppau; letzteres wird wiederholt direct als schlesisches Fürsten 
thum bezeichnet, und seine Herren nennen sich wohl gar Herzoge 
in Schlesien zu Troppau. Wladislaw verlieh das Fürstenthum 
nicht weiter, er hatte selbst die offenbare Absicht, es mit Ungarn 
zu vereinigen, documentirte aber doch, wie die Dinge herüber 
und hinüber schwanken und so ganz ins Ungewisse gerathen, den 
Troppauischen Ständen — nicht den Zusammenhang mit Mähren, 
wohl aber das Versprechen für sich wie für seine Nachfolger, 
das Fürstenthum Troppau weder zu verschenken, noch zu ver 
kaufen, 3u versetzen oder zu verpfänden, zu entfremden, zu ver 
tauschen oder zu verschreiben, sondern es stets in eigener Ver 
waltung zu behalten, noch sollten die Troppaucr Stände angehalten 
werden können, außer den: Könige von Böhmen irgend jemand 
anderem die Vasallenpflicht zu leisten '). Diese Urkunde ist vom 
Jahre 1511. Man sieht, von der Verbindung mit Mähren ist 
nicht mehr die Rede, nur von dem Zusammenhang mit der Krone 
Böhmen. Die Troppaucr Stände konnten sich freilich später 
dem Fürsten Karl von Liechtenstein gegenüber daraus berufen, 
aber Wladislaw selbst machte sich so wenig daraus, daß er vier 
Jahre später, als er Casimir von Teschen zum Statthalter von 
Troppau ernannte, dieses Fürstenthum als zu Ungarn gehörig 
betrachtete-). Wurde die Urkunde schon zur Zeit ihrer Ent 
stehung so mißachtet, und zwar von denen, die sie ausgestellt 
>) Dudik, a. ci. O. 72. 
2) Eb., a. a. O. 70,
	        

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