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Hofkanzlei führte die Verhandlungen. Am 2. Januar 1614
erhielt der oberste Hauptmann von Schlesien, Karl von Münster
berg von Linz aus den Auftrag, im Namen des Kaisers dem
Fürsten von Liechtenstein die Lehenspslicht abzunehmen, „zum
wenigsten des Schlosses und der Stadt sammt der Kammer
güter halben", und desgleichen wurde am folgenden Tage ihm
die Weisung ausgefertigt, dem Fürsten Stadt, Schloß und die
Landschaft zu übergeben. Zugleich wurde dem königlichen Oberamt
in Schlesien intimirt, eine eigene Commission nach Troppau zu
schicken und dem neuen Fürsten Sitz und Stimme bei dem Ober
rechte einzuräumen. Am 4. Januar empfing Fürst Karl den
Lehensbrief aus des Kaisers Händen. Der Lehensbrief war aus
gestellt „aus Böhaimbischer Königlicher Macht und Gewalt als
regierender Böhaimbischer König und Oberster Herzog in Schle
sien". Die Benennung lautet: „Unser Fürstenthum Troppau
in Schlesien gelegen", was mit Bezug aus die Darstellung des
Nachfolgenden ausdrücklich erwähnt sei. Die Verleihung geschah
mit Vorbehalt „der Königlichen und landesfürstlichen Obrigkeit
über den Besitzer solches Fürstenthums, sowohl aller Biersteuer,
gemeiner Anlagen, Gränzzölle und alle andere Obmäßigkeit und
Herrlichkeiten, so uns und vorgehenden Königen zu Böheim und
Obersten Herzogen in Schlesien, welche die Fürsten besitzen und
innehalten, bis dero zugestanden und gebühret haben". Der Fürst
solle ferner die Ritterdienste leisten, und bei jedesmaligem Besitz
wechsel „die Lehen bei Uns und unseren Nachkommen künftigen
Königen zu Böheim und Obersten Herzogen in Schlesien zu
suchen und auch die Lehenspflicht gleich andern Herzogen in
Schlesien zu leisten schuldig sein" Fürst Karl stellte den Revers
für diesen Lehensbrief zu Breslau am 28. April 1614 aiM).
Aber das Fürstenthum Troppau war nicht so leicht in
Besitz genommen, oder der neue Fürst war nicht so leicht im
>) Liechtenstein. Archiv A. 48.
2) Dudik, a. a. O. 150.