Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Hofkanzlei führte die Verhandlungen. Am 2. Januar 1614 
erhielt der oberste Hauptmann von Schlesien, Karl von Münster 
berg von Linz aus den Auftrag, im Namen des Kaisers dem 
Fürsten von Liechtenstein die Lehenspslicht abzunehmen, „zum 
wenigsten des Schlosses und der Stadt sammt der Kammer 
güter halben", und desgleichen wurde am folgenden Tage ihm 
die Weisung ausgefertigt, dem Fürsten Stadt, Schloß und die 
Landschaft zu übergeben. Zugleich wurde dem königlichen Oberamt 
in Schlesien intimirt, eine eigene Commission nach Troppau zu 
schicken und dem neuen Fürsten Sitz und Stimme bei dem Ober 
rechte einzuräumen. Am 4. Januar empfing Fürst Karl den 
Lehensbrief aus des Kaisers Händen. Der Lehensbrief war aus 
gestellt „aus Böhaimbischer Königlicher Macht und Gewalt als 
regierender Böhaimbischer König und Oberster Herzog in Schle 
sien". Die Benennung lautet: „Unser Fürstenthum Troppau 
in Schlesien gelegen", was mit Bezug aus die Darstellung des 
Nachfolgenden ausdrücklich erwähnt sei. Die Verleihung geschah 
mit Vorbehalt „der Königlichen und landesfürstlichen Obrigkeit 
über den Besitzer solches Fürstenthums, sowohl aller Biersteuer, 
gemeiner Anlagen, Gränzzölle und alle andere Obmäßigkeit und 
Herrlichkeiten, so uns und vorgehenden Königen zu Böheim und 
Obersten Herzogen in Schlesien, welche die Fürsten besitzen und 
innehalten, bis dero zugestanden und gebühret haben". Der Fürst 
solle ferner die Ritterdienste leisten, und bei jedesmaligem Besitz 
wechsel „die Lehen bei Uns und unseren Nachkommen künftigen 
Königen zu Böheim und Obersten Herzogen in Schlesien zu 
suchen und auch die Lehenspflicht gleich andern Herzogen in 
Schlesien zu leisten schuldig sein" Fürst Karl stellte den Revers 
für diesen Lehensbrief zu Breslau am 28. April 1614 aiM). 
Aber das Fürstenthum Troppau war nicht so leicht in 
Besitz genommen, oder der neue Fürst war nicht so leicht im 
>) Liechtenstein. Archiv A. 48. 
2) Dudik, a. a. O. 150.
	        

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