Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

Hinderniß obzuwalten, das Fürstenthum oder Herzogthum Troppau 
gegen Cedirung seiner Ansprüche auf die Herrschaft Pardubitz, 
deren materiellen Werth man viel höher anschlug, dem Fürsten 
Karl zu verleihen. 
Es geschah auch so. Ganz dem obigen Antrage gemäß ge 
währte Kaiser Matthias an Karl von Liechtenstein „zu desto 
ansehnlicher und besserer Halt und Führung seines fürstlichen 
Standes" mit aller fürstlichen Dignität und Hoheit, „ingleichen 
mit allen denen Privilegiis und Freiheiten, wie solches Fürstcn- 
thnm vor Zeiten den Herzogen zu Troppau und andern Fürsten 
in Schlesien eignet und zustehet". Die Verleihung geschah für 
Karls und seiner beiden Brüder legitime Descendenz nach dem 
Rechte der Primogenitur. Der neue Fürst sollte gleich den 
andern Fürsten in Schlesien bei den Fürstentagen und dem 
Oberrechte Sitz und Stimme haben. Er erhielt die Haupt 
mannschaft im Troppauischen und das Recht, die im Fürsten- 
thume zu erkaufenden Güter lehensweise oder sonst mit Vor 
behalt der Erbunterthänigkeit und Jurisdiction zu vergeben, 
sollte aber dafür mit 125.000 Thalern die Pfandsummen er 
legen, die auf den Kammergütsrn, der Stadt und dem Schlosse 
Troppau von Kaiser Rudolf her hafteten. Diese waren nämlich 
1596 an den Reichshof- und Kriegsrath Bartholomäus Pezz 
und 1604 an ben bekannten General Georg Basta verpfändet 
worden. Beide waren gestorben, aber ihre Ansprüche an die 
Erben übergegangen. Die wirkliche Summe, welche Fürst Karl 
zur Befriedigung zu bezahlen hatte und bezahlte, betrug 159.000 
Gulden, von denen er 9000 aus den Kammern wieder gezahlt 
erhalten sollte, was aber in den nächsten sechs Jahren nicht 
geschah'). 
Am Ende des Jahres 1616 am 28. December kam der 
Vertrag über Troppau zwischen dem Kaiser Matthias und dem 
Fürsten in Linz zu Standes. Die schlesische und lausitzische 
1) Archiv des Finanzminist. 
2) Liechtenstein. Archiv II. §. 1. 
Falke, Liechtenstein. II. Bd. 
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