Hinderniß obzuwalten, das Fürstenthum oder Herzogthum Troppau
gegen Cedirung seiner Ansprüche auf die Herrschaft Pardubitz,
deren materiellen Werth man viel höher anschlug, dem Fürsten
Karl zu verleihen.
Es geschah auch so. Ganz dem obigen Antrage gemäß ge
währte Kaiser Matthias an Karl von Liechtenstein „zu desto
ansehnlicher und besserer Halt und Führung seines fürstlichen
Standes" mit aller fürstlichen Dignität und Hoheit, „ingleichen
mit allen denen Privilegiis und Freiheiten, wie solches Fürstcn-
thnm vor Zeiten den Herzogen zu Troppau und andern Fürsten
in Schlesien eignet und zustehet". Die Verleihung geschah für
Karls und seiner beiden Brüder legitime Descendenz nach dem
Rechte der Primogenitur. Der neue Fürst sollte gleich den
andern Fürsten in Schlesien bei den Fürstentagen und dem
Oberrechte Sitz und Stimme haben. Er erhielt die Haupt
mannschaft im Troppauischen und das Recht, die im Fürsten-
thume zu erkaufenden Güter lehensweise oder sonst mit Vor
behalt der Erbunterthänigkeit und Jurisdiction zu vergeben,
sollte aber dafür mit 125.000 Thalern die Pfandsummen er
legen, die auf den Kammergütsrn, der Stadt und dem Schlosse
Troppau von Kaiser Rudolf her hafteten. Diese waren nämlich
1596 an den Reichshof- und Kriegsrath Bartholomäus Pezz
und 1604 an ben bekannten General Georg Basta verpfändet
worden. Beide waren gestorben, aber ihre Ansprüche an die
Erben übergegangen. Die wirkliche Summe, welche Fürst Karl
zur Befriedigung zu bezahlen hatte und bezahlte, betrug 159.000
Gulden, von denen er 9000 aus den Kammern wieder gezahlt
erhalten sollte, was aber in den nächsten sechs Jahren nicht
geschah').
Am Ende des Jahres 1616 am 28. December kam der
Vertrag über Troppau zwischen dem Kaiser Matthias und dem
Fürsten in Linz zu Standes. Die schlesische und lausitzische
1) Archiv des Finanzminist.
2) Liechtenstein. Archiv II. §. 1.
Falke, Liechtenstein. II. Bd.
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