als durch die Verleihung eines wirklichen Fürstcnthums. Diese
Motive wirkten zusammen').
Es kam noch hinzu, daß bereits schon zu den Zeiten Kaiser
Rudolfs die große Herrschaft Pardubitz an Karl von Liechtenstein
versprochen war, dessen volle Uebertragung Schwierigkeit machte.
Da mit ihrem Besitz Karl doch nicht zur Erfüllung seines
Wunsches zu gelangen vermochte, so konnte man sie als Aequi-
valent gegen das Fürstenthum aus dem Versprechen lösen.
Es fragte sich aber, welches Fürstenthum sollte es sein,
welches war frei, um verliehen zu werden, über welches hatte
der Kaiser Matthias das Recht der Verfügung, welches war
weder zu groß noch zu unbedeutend, um dem Zwecke zu genügen.
Diese Fragen werden in einem ausführlichen Exposé erörtert,
welches der schlesische Vicekanzler Schönaich verfaßte und in der
zweiten Hälfte des Jahres 1613 dem Kaiser vorlegte 2 ).
Als wirklich mehr oder weniger verfügbar erschienen dar
nach nur die schlesischen Fürstenthümer, deren zehn zur könig
lichen Kammer gehörten, sechs größere und vier kleinere. Bei
den größeren erhoben sich mannigfach Anstände und Schwierig
keiten, und es blieb nur eines der kleineren, nämlich Sagau,
Münsterberg, Nainslau oder Troppau übrig. Von diesen aber
erschien wiederum das Fürstenthum Troppau dasjenige zu sein,
welches am meisten den Bedingungen entsprach. Es war in
früheren Zeiten zum öfter» vergeben worden und hatte jetzt
weiter keinen Herrn als den Kaiser; es schien factisch damals
zu keinem anderen Lande zu gehören, daher man annahm, daß
die Stände des Landes den neuen Herrn gutwillig annehmen
würden; es war außerdem zu den übrigen Liechtensteinischen
Besitzungen von allen am besten gelegen. So schien kein
’) Dudik, Troppaus Stellung zu Mähre» 139 ff., wo alles Fol
gende, freilich vom mährischen Standpunkt aus, urkundlich und ausführlich
erläutert sist.
ft Das Original befindet sich im Archiv des Ministeriums des
Innern, s. Dudik, a. a. O.