Kaiser Rudolf die Belehnung mit den Familicngütern '). Vorher,
im Jahre 1593, war er Kriegshauptmann des Hradischer Kreises
gewesen und 1595 wurde er bereits zum Beisitzer des Landrechts
erwählt und in das Landrecht eingeführt. Das Landrecht, die
oberste Verwaltungsbehörde, erwählte seine Mitglieder selbst. Es
war damals die protestantische Partei fast einzig herrschend, und
Karl von Liechtenstein und mit ihm ein Herr von Rupa wurden
erwählt als Glieder der Brüderunität. Die gleichzeitig vom
Kaiser vorgeschlagenen katholischen Mitglieder wurden zurück
gewiesen * 2 ). Aber bald darnach, besonders nach dem Tode des
damaligen Landeshauptmanns Friedrich von Zierotin, begann
auch im Adel und im Landrecht die katholische Partei sich
mächtiger zu regen, nachdem sie im Lande, vor allem durch die
Bemühungen des Bischofs Stanislaus von Olmütz schon be
deutend Boden gewonnen hatte. Bekanntlich war es dann der
Cardinal Franz von Dietrichstein, nachdem er am 26. Alai 1599
zum Bischof von Olmütz erwählt war, welcher die katholische
Gegenbewegung leitete und in Mähren zum Siege führte. Eine
Folge seiner Bemühungen und seiner Freundschaft war es auch
wohl vor allem, daß Karl von Liechtenstein noch in demselben
Jahre zum Katholicismus übertrat, welchem Beispiel seine Brüder
folgten. Vom 7. September 1599 datirt das Dankschreiben,
welches ihm Papst Clemens VII. durch den Cardinal von Diet
richstein dafür zusandte. Karl trat nicht bloß äußerlich zum
katholischen Glauben zurück, sondern er war in aller Weise be
müht, denselben wieder ans seinen Herrschaften und Besitzungen
zum alleingültigen zu machen. Eine Reihe Briefe, sowohl von
Papst Clemens VII. wie von Paul V. erkennen das, sowie
auch seine sonstige Wirksamkeit ans den Landtagen und in der
Politik dankbar an 3 ). Sic reichen bis zum Jahre 1608.
') Liechtenst. Archiv A. 59.
2 ) Chlumetzky, S. 189.
3 ) Liechtenst. Archiv Aa. 111.