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Waltersdorf. Alle diese Güter besaß nach dem Vertrage Johann
Septimius allein. Da aber der andere Theil, die Söhne seines
Bruders Hartmann, den Anspruch an die Hälfte hatten, so trat
Johann Septimius ihnen dafür die Herrschaft Herrenbaumgarten
sammt allem Zugehörigen und allen davon abhängigen Ort
schaften ab. Sollte aber dieses den jungen Brüdern nicht ge
nügen, so erklärte sich Johann Septimius noch bereit, von der
Erbschaft seines Bruders Georg Erasmus noch Reinthal nebst
einigen Einkünften und Rechten von anderen Ortschaften ab
zutreten.
Es folgt nun von den Kindern Georg Hartmanns, welche
es zu längerem Leben brachten, die älteste Tochter Anna Su
sanna. Sie war 1549 geboren, verheirathete sich 1568 mit
dem Grafen Bernhard von Hardeck und starb im Jahre 1596 ').
Von den beiden nächstfolgenden Schwestern Susanna Johanna
und Esther starb die erste, wie oben angegeben, ganz jung,; die
zweite, von welcher wir den Todestag nicht wissen, blieb ledig.
Heinrich (geboren 1554 und gestorben 1585), das achte
in der Reihenfolge der Kinder Georg Hartmanns, war eigent
lich der jüngere seines Namens, denn es hatte schon einen
älteren Bruder Heinrich gegeben, geboren 1548, aber bereits
1551 wieder gestorben. Ihm erging es ähnlich wie seinem
Bruder Georg Erasmus. Noch jünger als dieser ereilte ihn
unerwartet ein allzu früher Tod und entriß ihn seiner Lauf
bahn, die er schon in jungen Jahren mit großen Ehren verfolgt
hatte. Ihm war bei der Theilung des väterlichen Erbes die
Herrschaft Hohenau zugefallen, Anfangs, so lange er unmündig
war, unter der Verwaltung seines Bruders Sebastian. Schon
früh trat er in kaiserliche Dienste. Im Jahre 1582 war er
Kammerherr des Erzherzogs Matthias und begleitete denselben
zur Zusammenkunft mit Kaiser Rudolf auf den Reichstag nach
Augsburg. Unter denen, die freiwillig im Gefolge des Erzherzogs
') Ce. 38.