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der steirische Adel waren beide in ihren Erbgütern von Alters
her ansässig, wenn auch später manche Familien aus dem west
lichen Deutschland, selbst von Franken und Schwaben dazu
kamen, und in der Steiermark noch außerdem römische Ritter-
familien sitzen geblieben und südliche Slaven eingewandert
waren ').
Zu diesen uralt ansässigen Familien gehörten ohne allen
Zweifel auch die Liechtensteiner oder das Haus Liechtenstein,
falls beide einmal eins und dasselbe waren. So müssen wir
wenigstens annehmen, da wir von einer Einwanderung aus
Deutschland her, wo ja derselbe Familienname noch mehrfach
vorkommt, nichts wissen. Ohne Frage dürften auch manche
ihrer Mitglieder in den früheren Urkunden vorkommen, wenn
auch die Uebereinstimmung der bloßen Vornamen Dietmar,
Ulrich oder Hugo, Dietrich, Rapoto uns nicht die Berechtigung
gibt, die Träger solcher Namen ohne Weiteres der Familie
zuzuschreiben.
Der Rang, in welchem beide Häuser zugleich erscheinen,
ist der der Ministerialen.
Was die Stellung, die Rechte, den Rang der Ministe
rialen betrifft, so kann eö wohl nicht hier des Ortes sein, auf
diese bis jetzt keineswegs in allen Punkten endgültig entschie
dene Frage näher einzugehen. Für uns genügt es, die Stel
lung klar zu machen, welche die Familien Liechtenstein in
Oesterreich wie in Steiermark einnahmen.
Mochte der Ausdruck Ministeriales ursprünglich diejenigen
adligen Herren bezeichnet haben, welche den Markgrafen oder
Herzogen zu eigen gehörige Besitzungen zu Lehen trugen und
dafür zu ihnen in persönlicher Verpflichtung standen und an
ihre Person und den Hof in gewisser Weise gebunden waren,
im Gegensatz zu jenen freien Herren (liberi), die zu ihnen
bloß als den Reichsfürstcn und Reichsbcamten, als den
') Muchar, II. 28.
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