Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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1558 um Prinzendorf, welches der Kaiser ihnen aufs Neue in 
Gnaden verleihen möge, da sie es schon vorher besessen hätten. 
Der Kaiser willigte auch in dieses Gesuch unter dem 29. Februar 
1560, und es wurde am 26. März desselben Jahres der Re 
gierung aufgetragen, über das Amtslehen Prinzendorf den LehcnS- 
brief in Sr. Majestät Namen auszufertigen und den Herren 
von Liechtenstein zuzustellen *). Ferner bat Georg für sich und 
seine Brüder am 30. October 1559, daß ihnen die Summe 
von 4500 Gulden, welche der Kaiser noch ihrem seligen Vater 
schulde, mit den Zinsen ausgezahlt werde, oder daß ihnen für 
die ganze Summe von 16.200 Gulden, welche sie zu fordern 
hätten, die Schaumburgischen Lehen verliehen würden. Dieses 
Gesuch wiederholten sie am 4. März 1560. Sie beriefen sich 
hierbei auf ihre Abstammung von Genovefa von Schaumburg, 
ihrer Großmutter. Die Familie der Grafen von Schaumburg 
nämlich war 1559 mit Wolfgang II. ausgestorben; Nachkommen 
weiblicherseits waren nur da von einer Schwester dieses Wolf 
gang, Anna, Tochter Georgs, welche mit Erasmus von Starhem 
berg vermählt gewesen, und von Genovefa, Schwester Georgs 
und Tochter Ulrichs III., welche, wie oben bemerkt, Wolfgang I. 
von Liechtenstein geheirathet hatte. Ansprüche au das Schaum 
burgische Erbe hatten also einerseits die Starheinberge, anderer 
seits die Nachkommen Wolfgangs I. und der Genovefa, nämlich 
ihre Enkel Georg VII., Wolfgang II. und deren Geschwister, zu 
erheben. Die letzteren machten also ihre Ansprüche. Es wurde 
ihnen aber (23. December 1560) vom Kaiser nichts weiter be 
willigt als die Auszahlung der anerkannten Schuld von 4500 Gul 
den, welche in der Weise erfolgen sollte, daß ihnen von Ende 
des Jahres 1560 angefangen jedes Jahr tausend Gulden aus 
gezahlt werden sollten. In Bezug auf diese Schuld finden sich 
noch einige Nachrichten aus dem folgenden Jahre, die Bitte der 
Brüder von Liechtenstein aber, sie im Besitze der Schaumburgischen 
i) Archiv des Finanzminist.
	        

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