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am 10. Juli und der Vertrag sollte mit vierwöchmtlicher Kün
digung bis zum 24. April des nächsten Jahres 1488 dauern *).
Jedenfalls trat damit Christoph nicht zur Partei des Kaisers
wieder zurück, denn im Jahre 1488 wurde er von König Matthias
mit dem Bischof Thomas von Raab als Bevollmächtigter nach
St. Pölten abgeordnet, um dort mit des Kaisers Feldhauptmanu
und Stellvertreter Herzog Albrecht von Sachsen Friedensverhand
lungen zu führen 2 ). Die Sache kam aber nicht zu Stande. Bon
Matthias erhielt er 1487 noch die Landmarschallswürde oder
wurde darin erneuert^), wenn er sie, wie oben nach Wurmbrand
erzählt, schon 1471 erhalten hatte. Zwei Jahre später fügte
Matthias auch noch das Amt des Erbschenken hinzu, welches durch
das Aussterben des Hauses Pottendorf erledigt war. Es heißt in
der Urkunde: „Wir haben angesehen und betracht die getreuen,
angenehmen, nützlichen und großersprießlichen Dienste, die uns der
Edle, unser lieber und getreuer Christoph von Liechtenstein von
Nikolsburg, unser Landmarschall in Oesterreich, lange Zeit, an
gespart seines Leibes und Gutes, unverdrossentlich gethan hat."
Der König verleiht ihm deßhalb das Erbschenkenamt, ihm und
seinen Erben zu ewigen Zeiten 4). Allein nach Matthias Tode
und nach der Rückkehr des Kaisers Friedrich mußte Christoph
dieses Amt wieder abtreten; es kam sodann an die Harbecks.
Matthias wußte seine Dankbarkeit gegen Christoph auch sonst zu
bethätigen, indem er ihm noch in demselben Jahre verschiedene
Dörfer, ein Haus zu Nußdorf, Weingärten, Zehnten und Gülten
verlieh °). Christoph kaufte dazu noch vom Herrn von Fronau
zur selben Zeit den Markt Neusiedel, der ein Lehen des Markgrafen
von Brandenburg war"). Die Belehnung durch den letzteren erhielt
er im nächsten Jahre. Ueberhaupt könnten wir von dieser Zeit an
1 ) Kurz, a. a. O. II. 287; vergl. 184.
2 ) Liecht. Archiv Q. 8.
3 ) Z. 2; Wurmbrand 287, vergl. 207.
4) Wurmbrand, 308; X. 44.
5 ) Liecht. Archiv B. 55.
6) H. O. 29; A. 29.