Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

500 
am 10. Juli und der Vertrag sollte mit vierwöchmtlicher Kün 
digung bis zum 24. April des nächsten Jahres 1488 dauern *). 
Jedenfalls trat damit Christoph nicht zur Partei des Kaisers 
wieder zurück, denn im Jahre 1488 wurde er von König Matthias 
mit dem Bischof Thomas von Raab als Bevollmächtigter nach 
St. Pölten abgeordnet, um dort mit des Kaisers Feldhauptmanu 
und Stellvertreter Herzog Albrecht von Sachsen Friedensverhand 
lungen zu führen 2 ). Die Sache kam aber nicht zu Stande. Bon 
Matthias erhielt er 1487 noch die Landmarschallswürde oder 
wurde darin erneuert^), wenn er sie, wie oben nach Wurmbrand 
erzählt, schon 1471 erhalten hatte. Zwei Jahre später fügte 
Matthias auch noch das Amt des Erbschenken hinzu, welches durch 
das Aussterben des Hauses Pottendorf erledigt war. Es heißt in 
der Urkunde: „Wir haben angesehen und betracht die getreuen, 
angenehmen, nützlichen und großersprießlichen Dienste, die uns der 
Edle, unser lieber und getreuer Christoph von Liechtenstein von 
Nikolsburg, unser Landmarschall in Oesterreich, lange Zeit, an 
gespart seines Leibes und Gutes, unverdrossentlich gethan hat." 
Der König verleiht ihm deßhalb das Erbschenkenamt, ihm und 
seinen Erben zu ewigen Zeiten 4). Allein nach Matthias Tode 
und nach der Rückkehr des Kaisers Friedrich mußte Christoph 
dieses Amt wieder abtreten; es kam sodann an die Harbecks. 
Matthias wußte seine Dankbarkeit gegen Christoph auch sonst zu 
bethätigen, indem er ihm noch in demselben Jahre verschiedene 
Dörfer, ein Haus zu Nußdorf, Weingärten, Zehnten und Gülten 
verlieh °). Christoph kaufte dazu noch vom Herrn von Fronau 
zur selben Zeit den Markt Neusiedel, der ein Lehen des Markgrafen 
von Brandenburg war"). Die Belehnung durch den letzteren erhielt 
er im nächsten Jahre. Ueberhaupt könnten wir von dieser Zeit an 
1 ) Kurz, a. a. O. II. 287; vergl. 184. 
2 ) Liecht. Archiv Q. 8. 
3 ) Z. 2; Wurmbrand 287, vergl. 207. 
4) Wurmbrand, 308; X. 44. 
5 ) Liecht. Archiv B. 55. 
6) H. O. 29; A. 29.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.