Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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durch die lange Behauptung des Schlosses zu machen hatte, ent 
schädigte '). 
Wie hier Heinrich von Liechtenstein im Dienste des Königs 
Ladislaus und auf seinen Befehl gegen den Kaiser in Waffen 
trat, so wird des ersteren Interesse wohl auch den Kämpfen des 
folgenden Jahres nicht ferne geblieben sein, obwohl beide Herren 
von Liechtenstein, Johann und Heinrich, und ihre oben erwähnten 
Bundesgenossen auf eigene Hand zu handeln scheinen. Leider 
kommen wir so wenig über den Lauf der Begebenheiten wie über 
die Ursachen zur Klarheit. Am 20. Juli schlossen Heinrich von 
Liechtenstein, Ulrich von Grafeneck, Hans Entzesdorfer für sich 
sowie für den Grasen Hans von Pösing, Berthold von Ellerbach 
und Andreas Baumkircher mit der Stadt Oedenburg einen 
Frieden, vom Datum des Briefes angefangen auf so lange, als 
der Krieg zwischen dem Kaiser und den genannten Kriegsleuten 
dauern werde i) 2 ). Der Krieg wurde geführt in Ober- und Unter 
österreich, in Ungarn, Steiermark und Kram, es wurden gegen 
seitig Schlösser und Ländereien genommen und Gefangene gemacht. 
Berthold von Ellerbach und Andreas Baumkircher überfielen die 
Stadt Güns und nahmen sie. Diese That gab Veranlassung 
zu Friedensverhandlungen,'die zwischen Rüthen des Kaisers einer 
seits und andrerseits dem Grafen Johann von Pösing und _ 
Georg und Ulrich Grafenecker für sich sowie für Johann und 
Heinrich von Liechtenstein, Berthold Ellerbach, Andreas Baum 
kircher und Hans Entzesdorfer geführt wurden. Es wurde am 
29. November 1456 ausgemacht, daß gegenseitig alle Eroberungen 
und Gefangenen in bestimmten Terminen zurückgegeben werden 
sollten; der Streitpunkt, der zwischen Heinrich von Liechtenstein 
und Hans von Stubenberg in Betreff von Güssing obwaltete 
(wir wissen nicht, worin er bestand), sowie andere Differenzen 
sollten auf einer am St. Erhartstag zu Neustadt abzuhaltenden 
Tagsatzung durch Pilgerin von Hendorf ausgeglichen werden. Die 
i) Liecht. Archiv Dd. 36. 
ff Archiv f. Kunde öst. Gesch. X. 198.
	        

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