Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

433 
große Anzahl verschiedener Aecker, Gülten und Zehnten zu Alten- 
Lichtenwart, Endberg, Böhmischkrut, Schrattenberg, Steinabrunn, 
Drösenhofen u. s. wU), andere im Jahr 1416 von Hans Ortter, 
Pfarrer zu Stümersdorf, in Hausbrunn und Entzesdorf in der 
Alt-Lichtenwarter Pfarre 2 ). 1415 erhielt Heinrich auch von Herzog 
Albrecht das Gericht auf dem Dorf Walpersdorf, welches in das 
Landgericht Stillfried gehörtes und vom Bischof von Regens 
burg mit seinem Vetter und seinen beiden Neffen für sich und 
ihre Erben, Söhne und Töchter, die Verleihung mit dem Gehölz 
Teim bei Feldsberg 4 ). Erneuerungen dieser Verleihung an Johann 
von Liechtenstein durch den Bischof Heinrich von Regensburg 
finden wir im Jahre 1469 und an Christoph von Liechtenstein 
1486, desgleichen durch den Bischof Ruprecht an Christoph 
1497 à). Im Jahre 1416 wurde das Besitzthum von Ravenspurg 
erweitert durch Ankäufe, welche die Vettern und Neffen von Hans 
dem Greif machten, in jenem Hof bestehend, der zunächst dem 
Meierhof gelegen war. Die Feste Ravenspurg hatte Johann 
der Hofmeister im Jahre 1385 von Ulrich und Hans von Zel- 
king gekauft o). 
Gegen Ende seines Lebens war Heinrich noch in einen 
Streit mit Reinprecht von Wallsee verwickelt, der zur Entscheidung 
vor den Herzog Albrecht kam. Die Ursache des damaligen Streits 
ist wohl nur eine Fortsetzung des alten Erbschaftsstreites, den die 
liechtensteinischen Brüder und ihr Vetter Hartneid mit Reinprecht 
von Wallsee gehabt hatten. Reinprecht war schon 1395 mit 
Katharina, der einzigen Tochter Johann des Hofmeisters, vermählt 
gewesen, die aber schon vor 1410 starb. Aus dieser Heirath 
leitete Reinprecht Erbschaftsansprüche her, zu denen noch andere 
ans der Erbschaft des Capellen kamen, die zu allerlei Streit und 
9 Liecht. Archiv H. 19. Fol. 145, 
2) ib. 20. 
3 ) X. 30. 
4 ) A. 47. 
5 ) A. 48. 49. 50. (s. die folg.) 
6 ) H. * 3. 5. Fol. 138. 
Falle. Liechtenstein. 28
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.