Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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König Wenzel befahl seinen eigenen Großen in Mähren den 
Feindseligkeiten gegen Oesterreich ein Ende zu machen, und beide 
Theile kamen überein Abgesandte nach Znaim zu schicken, um zu 
nächst einen Waffenstillstand zu schließen, währenddeß die Frie 
densbedingungen geordnet werden sollten. Heinrich von Liechtenstein 
befand sich dabei auf österreichischer Seite mit einigen anderen 
Herren, namentlich solchen, die schon mit ihm bei Herzog Leopold 
gestanden waren, und somit König Wenzel wohl freundlich gesinnt 
sein mußten; auch bei den Abgesandten Wenzels begegnen uns 
bekannte Namen aus jener Zeit, wie Laczko von Krawarn, der 
noch nicht lange zuvor mit Heinrich von Liechtenstein zusammen 
verhandelt hatte. Es scheint daher, als habe man besonders solche 
Männer ausgesucht, bei denen man gegenseitiges Wohlwollen vor 
aussetzen konnte. Am 7. December 1414 wurde auch wirklich der 
Waffenstillstand mit Bestimmungen, die ihn schirmen sollten, abge 
schlossen und am 2. Jänner 1415 von König Wenzel bestätigt '). 
Wie hier zwischen Mähren und Oesterreich, so spielte Hein 
rich von Liechtenstein zwischen Oesterreich und Baiern den glück 
lichen Unterhändler. Herzog Albrecht, bemüht, überall Frieden zu 
erhalten, suchte sich auch von dieser Seite zu sichern und errich 
tete durch Heinrich von Liechtenstein, den Burggrafen Johann von 
Magdeburg Grafen zu Hardcck, Otto von Meissau und andere 
seinerseits und den Bischof Albrecht von Regensburg, Graf Etzel 
von Ortenburg und andere bairischerseits mit Herzog Heinrich 
von Baiern ein Freundschaftsbündniß, welches am 1. December 
1415 zu Wien abgeschlossen wurdet). 
Die nächsten Jahre erzählen von verschiedenen Vermehrungen 
des Familienbesitzes. Noch im Jahre 1415 kaufte Heinrich mit 
seinem.Vetter Hartneid und seinen Neffen Johann und Ulrich 
von Hans dem Schweinbeck und dessen Hausfrau Barbara eine 
') Lichnowsky V, 149, Regg. 1490; Kurz I. 190. Notizblatt 
1853. 332, Nr. 19, 20. 
2 ) Lichnowsky V, 203, Regg. 1594; vgl. Notizblatt 1853. 353, 
Nr. 26.
	        

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