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In demselben Jahre 1408 (unbedeutendere Privatangelegen
heiten übergehen wir) machte Johann durch seine Gemahlin Agnes,
Tochter Neidharts von Kuenring, eine bedeutende Erbschaft. In
der Theilung mit dem Bruder derselben Achaz von Kuenring
fiel ihm die Feste Dobra ans dem Kamp zu (worüber später
noch ein Streit entstand), dazu die Burg Agstein, sodann die
Hälfte des Bergrechts zu Pötzleinsdorf und Klosterneuburg und
endlich das Gut Schidram '). Mehrere andere Erwerbungen und
Käufe niachte er in den nächsten Jahren mit Bruder und Better
und erhielt durch Herzog Leopold 1410 auch die Belehnung mit
der bereits obenerwähnten Thurmmühle zu Ungarisch-Haslau und
mit dem Zehnten zu Manzrisdorf, der als Lehen von der Herr
schaft Ort herrührte?). Im nächsten Jahre 1411 erscheinen die
✓ beiden Brüder mit ihrem Vetter Hartneid noch einmal zusammen
als Vertreter des Hauses und zwar, indem sie von König Wenzel
die Bestätigung aller ihrer Freiheiten und Privilegien in Mähren
erhielten 3 ). Im darauffolgenden Jahre 1412 treffen wir Johanns
Gemahlin Agnes von Kuenring bereits als Wittwe, indem sic
ihre von ihrem Vetter Neidhard von Kuenring herstammenden
Rechte, oder vielmehr den Schutz derselben, nach dem Tode ihres
Gemahls ans Heinrich von Liechtenstein, den nunmehrigen Aelte-
stcn des Hauses überträgt^). Ueber dieses Schloß hatte sie sich,
wie wir gesehen haben, mit ihrem Bruder Achaz vergleichen müs
sen; es machte aber auch der Burggraf Johann von Harbeck zu
Maidburg Ansprüche darauf, und es mußte dieser Streit erst
durch einen Schiedsrichterspruch der vier Brüder von Buchhftm,
Heinrich, Pilgram, Johann und Wilhelm im Jahre 1414 ent
schieden werden ö). Eine andere Urkunde vom Sonntag Lätare
1412 enthält ein Uebereinkommen der Wittwe Agnes mit ihrem
>) Liecht. Archiv L. « 14 Fol. 311.
2) B. 33.
3 ) X. 49.
4 ) O. 2.
5 ) F. 22.