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Wiener Pfennige gelöset hatte, auf ihrer drei Lebenszeit; nach ihrem
Tode solle er dein Herzog wieder ledig sein '). Zwei Jahre dar
auf finden wir Johann seinerseits in der Schuld des Herzogs. Am
25. Juli 1386 bekennt er ihm 1325'/2 Pfund Pfennige „von seiner
Ampt vaell und nucz wegen", die er eingenommen, schuldig zu sein
und verspricht binnen zwei Monaten zu zahlen 2). Am 11. April
1387 dagegen erfolgt eine neue Belehnung von Seiten des Her
zogs an Johann und seine beiden genannten Brüder, „um der
getreuen Dienste willen, die sic ihm schon gethan haben und noch
ferner thun werden", nämlich mit dem Hause zu dem Hofe bei
Stüxenstein, mit allen den Gülten, Nutzungen, Rechten und Zu
gehörungen, also daß die genannten drei Brüder und alle ihre
Erben dasselbe Haus und was dazu gehöret inne haben und
genießen sollen und daß ihnen volle Freiheit damit zu schaffen,
wie sie wollen, zustehet * 3 4 ). Im Jahr 1388 erscheint Herzog Albrecht
als Schiedsrichter in einer Streitsache seines Hofmeisters, und
umgekehrt dieser im darauf folgenden Jahre als Schiedsrichter für
den Herzog. Johann von Liechtenstein befand sich mit Otto von
Liechtenstein-Murau, Alber und Friedrich von Pottendorf und
Hans von Buchheim einerseits, wie es scheint, in einem Erb
schaftsstreite mit Rudolf von Wallsee über Güter, die zu Weißen
berg gehörten. In diesem Streit fällte der Herzog am 5. Juni
zu Wien einen Schiedsspruchs). Die Streitsache des Herzogs
betraf die Feste und Güter zu Schönberg, welche Konrad von
Kreig beanspruchte. Johann von Liechtenstein und mit ihm Ulrich
von Liechtenstein-Murau und noch einige andere entschieden dahin,
daß der Herzog an Konrad von Kreig und seine Erben 800
Pfund Wiener Pfennige auszahlen, diese dagegen ans alle An
sprüche verzichten sollten (1. November 1389 5 ).
') Lichn owsky, Regg. 1852 b.
-) A. a. O. Regg. 2005.
3 ) Urs. im Finanzminist.
4 ) Lichnowsky IV. Regg. 2136.
5 ) Urs. im Finanzminist.