347
Allein Entscheidendes konnten sie nicht herbeiführen und schlossen
auch am 25. October 1380 wieder einen Waffenstillstand mit
dem Herzog, der immer wieder erneuert wurde, bis am Ende
durch Vermittlung König Wenzels von Böhmen am 24. Januar
1382 ein Friede daraus wurde, in welchem die Rosenberger
jeder Hülfeleistung für den Grafen Schaumberg entsagten. Mittler
weile, von den Rosenbergern durch ihren Waffenstillstand verlassen,
hatte auch Graf Heinrich sich zu einem solchen gezwungen gesehen.
Dieser Waffenstillstand wurde am 12. Januar abgeschlossen und
setzte fest, daß in der nächstkünftigen Fastenzeit in Linz oder Wels
ein Friedenscongreß statt finden solle, zu welchem Herzog Albrecht
und Graf Heinrich beide persönlich erscheinen und jeder drei ihrer
Freunde oder Räthe als Schiedsrichter mitbringen sollten. Was
diese Schiedsrichter bestimmten, dem sollten sich beide Theile
unterwerfen; könnten aber die sechs Herren sich nicht einigen, so
solle Herzog Leopold als Obmann die Entscheidung geben. Zur
Sicherheit dessen, daß sich der Graf dem Schiedsrichterspruche
unterwerfe, wies er dem Herzoge ein Unterpfand an von zwölftausend
Pfund Wiener Pfennige auf die Schlösser Viechtenstein, Haibach,
Ober- und Niederwesen mit aller Zugehörung und allen Rechten,
welche die Pfandbriefe des Bischofs von Passa» answiesen. Die
Pfleger des Grafen auf diesen Schlössern stellten dafür eine
schriftliche Versicherung aus, daß sie diese Schlösser dem Herzog
überliefern würden, wenn der Graf wider sein Versprechen nicht
auf dem Congreß erschiene oder dem Ansspruche der Schieds
richter nicht nachkäme. Der Herzog seinerseits verpflichtete sich
ebenfalls zu einer Buße von zwölftausend Pfund Wiener Pfennige,
und zwar wurde an Otto von Zelking der Befehl ertheilt, dem
Grafen Heinrich das Schloß Neuburg am Inn mit der zuge
hörigen Herrschaft im Fall versäumter Zahlung zu übergeben.
Hierfür verlangte der Graf noch besondere Bürgschaft und es
leisteten ihm diese Bürgschaft und verpflichteten sich zur Einlage
rung in Linz sowie zur Ersetzung alles daraus hervorgehenden
Schadens Johann von Liechtenstein, Heidenreich von Meißau,