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Es fragt sich nun, wie diese „Vetterschaft" sich verhält.
Zunächst geht aus dem Wortlaut hervor, daß von den genann
ten fünf, Christoph, Matthias, Georg (d. i. der spätere Bischof
von Trient), Hans und Heinrich keiner ein Sohn eines jener
drei Brüder war. Waren sie etwa, „Netter" im gewöhnlichen
Sinne genommen. Söhne eines uns unbekannten Bruders Hart
neids II.? Das scheint bei ihrer späten Erwähnung (außer der
von Christoph) nicht wahrscheinlich, und wir müssen sie darum
wohl als Söhne der älteren Brüder betrachten. Von den ge
nannten fünf waren Matthias, Hans und Heinrich untereinander
Brüder, wie sie mehrfach genannt werden, so im Vertrage von
1386 *), so im Jahre 1396 gegenüber ihrem Vetter Hans dem
älteren^), womit der Hofmeister gemeint ist, und desgleichen im
Jahre 1398. Eine Urkunde läßt uns mit Sicherheit schließen, daß
sie Söhne desjenigen Hartneid, waren, welchen wir in der genea
logischen Tafel als Hartneid III. ausführen werden, und der
seinem jüngeren Bruder Hartneid gegenüber als der ältere be
zeichnet werden konnte. In dieser Urkunde gibt 3 ) Herr Hans
von Liechtenstein, Herrn Hartneids des älteren Seligen Sohn,
für sich und seine Gemahlin Margaretha, Herrn Eberhards von
Capellen Tochter, einen Verzicht gedachtem seinem Schwieger
vater und setzt zu Bürgen Herrn Hannsen von Liechtenstein,
Hofmeister in Oesterreich, seinen Vetter (l394). Dieser ältere
Hartneid muß früh gestorben sein; der mit Johann und Georg
zusammen viel genannte Bruder Hartneid war der jüngere. Auch
Georg, der Probst von St. Stephan und spätere Bischof von
Trient, war ein Sohn dieses Hartneids III. und also ein vierter
Bruder zu Matthias, Hans und Heinrich. Dies geht aus der
für ihn abgefaßten Entsagungsurkundc vom 6. Februar 1395
1) Liecht. Archiv Repert. P. 2.
2 ) O. 10.
3 ) M. 4.