Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

324 
Johanns Sohn und Nachfolger Kaiser Karl VI. als König von 
Böhmen und Markgraf von Mähren im Jahre 1348 erneuert 
und bestätigt worden '), und zwar noch für denselben Hartueid, 
der auch Hertweig genannt wird. 
Es scheint aber nicht, als ob das Schloß Maidburg mit 
den dazugehörigen Besitzungen sofort nach der in Luxemburg 
1334 ausgestellten Urkunde an Hartneid übergeben worden sei, 
denn im Jahre 1335 verspricht König Johann an Hartneid aufs 
Neue, daß er ihm und seinen Erben das genannte Schloß über 
antworten wolle, sobald er wieder aus Ungarn nach Mähren 
zurückkomme 2). Es war damals der Krieg zwischen Böhmen und 
Oesterreich ausgebrochen und wahrscheinlich wurde Schloß Magde 
burg von den Böhmen als Gränzsestung besetzt gehalten. Für 
die Uebergabe verschiedener anderer Güter von minderer Bedeutung 
in derselben Gegend erfolgte die Bestätigung König Johanns im 
Jahre 1336; wahrscheinlich fand auch die Uebergabe von Magdeburg 
noch am Ende dieses Jahres statt, nachdem am 11. November der 
Friede zwischen den Königen von Böhmen und Ungarn einerseits 
und den Herzogen von Oesterreich andrerseits abgeschlossen war. 
Selten sind die weiteren Nachrichten über Hartneid. Im 
Jahre 1340 machte er einige unbedeutende Käufe zu Hohenau 
und vom Jahre 1349 existirt noch eine Quittung an ihn über 
eine Geldschuld^). Jedenfalls kann er im letzteren Falle gemeint 
sein, denn im Jahre 1348 lebte er noch mit Gewißheit, wie die 
Bestätigungsurkunden Karls IV. beweisen. Sein Tod dürfte in 
das Jahr 1350 zu setzen sein, denn von diesem Jahr existirt noch 
ein Todtenbrief von Seiten Gatolds von Eckartsau wegen des 
Hauses zu Ringelsdorf, das ihm versetzt gewesen und von Hart 
neid eingelöset worden; andrerseits quittiren noch einmal in dem 
selben Jahre Agnes von Winkel und ihre Söhne wegen eines 
i) Liecht. Archiv Repert. 4. 8. 10; Wurmbrand 196; Cool. Mor. 
VII. 596. 
-) B. 6. 
3 ) Repert. fol. 142 u. 555.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.