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Heinrich II., dem jüngsten der Brüder, geben die Genea
logen nur einen Sohn Reinprecht, der weiter keine Nachkommen
hinterlassen habe. Für dessen Existenz finden wir keinerlei Be
stätigung. Dagegen wissen wir mit urkundlicher Sicherheit, daß
er einen Sohn Hartneid hatte, und dieses ist jener Hartneid II.,
den die Genealogen ganz irrthümlich zum Sohne Hartneids I.
machen, und der, fast der einzige des Hauses, soviel bekannt ist,
im Anfang des 14. Jahrhunderts, das Nikolsburger Haus fort
setzt '). Heinrichs Gemahlin, die im Jahr 1310 zweimal mit
ihrem Sohne Hartneid zugleich urkundlich vorkommt, hieß Petrissa
und war vermuthlich jene Domina Petrissa de Zelking de
Liechtenstein de Nicolsburga, welche im Jahr 1318 starb
und im Minoritenkloster zu Wien begraben liegt 1 2 ).
Die gesammte Nachkommenschaft Heinrichs I. ist also, mit
Hinweglassung der aus der fraglichen Heiligenkreuzer Urkunde zu
entnehmenden Nachrichten, die folgende:
1) In einer deutschen Urkunde vom 5. April 1301, laut welcher
Alber von Rauhenstein seinen Antheil an das Haus Riegersbnrg an Ulrich
von Wallsee verkauft, erscheinen unter den Zeugen, wie es im gedruckten
Regest steht (Notizblatt 1851. 317 Nr. 14.): her Hainrich von Liehten-
stain, her Otte von Liehtenstain sein svn. Wir vermuthen, daß hier
irgendwie ein Irrthum obwaltet, denn ein Sohn Heinrichs Namens Otto
kommt trotz der Genealogen, die dem ersten Heinrich einen also benannten
Sohn zutheilen, nirgends vor, die beiden Ottonen aber, die uns in dieser
Zeit so zahlreich begegnen, sind, wie oben unzweifelhaft bewiesen, Murauer
und zwar Sohn und Enkel Ulrichs des Minnesingers. Wahrscheinlich wird
es an dieser Stelle heißen: Otte von Liehtenstain vnd sein svn, und es
wären damit eben die beiden Murauer dieses Namens gemeint. Diese
Vermuthung erscheint um so ansprechender, als Otto am 6. December 1299
auch den Verkauf des Antheils an Riegersbnrg bezeugte, welchen Ortlieb
von Winkel besaß und den dieser ebenfalls an Ulrich von Wallsee verkaufte
(Nottzbl. a. a. O. Nr. 12).
2 ) Bei Hoheneck a. a. O. wird sie eine 'Gemahlin des an
geblichen Reinprecht genannt, dagegen Heinrich II. eine Gemahlin Pettissa
von Pergan gegeben, deren Tod aber (im Widerspruch mit der Urkunde
von 1310) schon in das I. 1292 gesetzt wird.