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erscheint. Wahrscheinlich ist dies also ein zweiter Friedrich, der
Sohn des ersten, und wir dürfen das wohl umsomehr annehmen,
als von 1278 bis 1297 überhaupt kein Friedrich erwähnt wird.
Wahrscheinlich war der erste in der Zwischenzeit gestorben. Aber
auch von diesem zweiten Friedrich finden wir seit dem Jahre
1305 keine weiteren Nachrichten. Ob auch er früh gestorben ist?
Fast möchten wir es daraus schließen, daß seine Mutter, die
Wittwe Agnes, in der bereits erwähnten Urkunde von 1310, die
von ihrem Vater ererbten Güter an ihren Bruder Chalhoch und
dessen Kinder vermachte. Diese Urkunde enthält die fernere Be
stimmung, wonach die Wittwe Agnes einen Becher oder Kelch
ihrer Tochter Agnes von Plankenstein an die Pfarre von Ebers
dorf vermachte. Demnach scheint Friedrich II. keinen Sohn
hinterlassen zu haben, da die Güter der Mutter an deren Familie
zurückgingen, wohl aber Töchter, deren eine bereits im Testament
der Mutter genannt wird. Zwei andere finden wir sehr viel
später in einer Urkunde des liechtensteinischen Archivs ‘). Im Jahre
1369 nämlich übergab zu Wien Frau Katharina, Herrn Friedrichs
von Liechtenstein Tochter und Herrn Heinrichs von Hagenberg
Wittwe, ihren Vettern, den Herren Heinrich, Johann und Hart
neid, sodann den Herren Hartneid und Georg, Brüdern von
Liechtenstein von Nikolsburg, mit einander alle ihre Güter, so
von ihrem Vater an sie geerbt und gefallen waren, also daß
solche Güter nach ihrem und ihrer Schwester Frau Elisabeth,
Herrn Ottos von Kheyau Wittwe, und ihrer Tochter Frau Ka
tharina Tode auf sie, die Herren von Liechtenstein, fallen sollten.
So fern auch der Zeitpunkt von 1305 oder 1310 bis 1369 ist,
so ist doch kein Grund vorhanden, hier einen dritten Friedrich
anzunehmen, sondern die Schwestern, die hier bereits Wittwen
sind, konnten sehr wohl die Töchter des zweiten Friedrich sein.
Der Heimfall ihrer vom Vater ererbten Güter an die Vettern
spricht umsomehr dafür, daß jener keine männliche Nachkommen
schaft hatte.
') Rep. R. 5.