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der am 6. Mai 1277 durch Vermittlung des Burggrafen von
Nürnberg zu Wien zu Stande kam, wurde auch über das
Schicksal von Nikolsburg bestimmt. Es heißt darin, der Kaiser
solle die zu Böhmen und Mähren gehörigen Schlösser, welche
er gewaltsam in Besitz genommen habe, dem Könige Ottokar
wieder überliefern, jedoch Nikolsburg solle eine Ausnahme bilden
und solle im friedlichen und ruhigen Besitze Friedrichs von
Liechtenstein bleiben, als dessen Lehen cs anerkannt wurde. Solches
bestätigte auch König Ottokar seinerseits ').
Bei dieser Bestimmung über Nikolsburg scheint es einst
weilen bis zum Kriege geblieben zu sein, denn in dem nächsten
Vertrage, welchen, da die Bestimmungen des ersten nicht völlig
in Erfüllung gingen, Rudolfs Sohn Albrecht mit Ottokar zu
Prag im Namen seines Vaters am 12. September abschloß,
wird Nikolsburg nicht mehr erwähnt. Dagegen wird Friedrich
mit seinem Schwager Otto von Gutrad als einer derjenigen
Herren österreichischerseits genannt, welche, im Fall sich an der
Gränze Streitigkeiten erhöben und Schädigungen vorfielen, sich
in Laa einzustellen hätten, um mit böhmischen Herren in Znaim
darüber zu verhandeln 2 ). Hieraus dürfen wir wohl zugleich schließen,
daß Friedrich mit in Prag bei den Verhandlungen anwesend war.
Als dieser Verträge ungeachtet der Krieg im nächsten Jahre
1278 ausbrach, erscheint Friedrich mit mm Heere des Kaisers und
stand in der Schlacht bei Dürrnkrut zur Unterstützung an der
Seite des hundertjährigen Otto von Haslau, welcher die von den
Oesterreichern gebildete vierte Abtheilung führte 3 ). Neben ihm sollte
freilich sein Bruder Heinrich den ersten Ruhm davon tragen.
Seit dieser Zeit treffen wir Friedrich eine längere Zeit
nicht mehr und an den politischen Dingen nicht weiter betheiligt.
Selbst in Bezug auf Nikolsburg, dessen Besitz noch kurz zuvor
ff Bo czek, Cod. Mor. IV. 190. 194; Mon. Germ. IV. Leges II.
414; G erb ert, Cod. ep. Rudolfs 203.
ff Mon. Germ. a. a. O. 420; Gerbert a. a. O. 211.
ff Lichnowsky I. 248.