—. 301
Was die testamentarischen Verfügungen insbesondere betrifft,
so sollen also, wie gesagt, die Kinder der Diemud die eine Hälfte,
die Söhne der Mechthildis') die andere Hälfte von den unbeweg
lichen Besitzungen in Oesterreich erhalten; sterbe eines von den
Kindern der Diemud, so sollen nur dessen ächte Geschwister seinen
Antheil erben, und ebenso solle es bei den Kindern der Mechthild
gehalten sein. Schloß Rabenstein solle Friedrich zufallen, für die
Einkünfte der vivitas in Rabenstein solle er den anderen Söhnen
(aliis pueris) Entschädigung geben. Margaretha soll das Schloß
Reichenberg erhalten, Diemud dagegen Chrischenstetten; den Kin
dern der Mechthildis werden die Schlösser Lichtenwart und
Wrinz zugewiesen und außerdem für sie, wie für die vorherge
nannten Kinder bestimmte Geldeinkünfte schon für die Gegenwart
festgesetzt. Die Einkünfte in Reinthal sind dem Schwiegersohn
Otto von Gutrad gegeben und er solle sie so lange behalten,
bis seine Tochter Tutea (Teuta) zu Jahren gekommen und dar
über anders verfüge. Das ist der Hauptinhalt. Unter den Zeugen
finden wir bcmerkenswerth Dietrich von Rorau und Hugo von
St. Petronell, Heinrichs Neffen.
Dem Testamente zufolge sind und waren also die Angehö
rigen Heinrichs zwei Gemahlinnen, die erste Diemud, die zweite
Mechthildis; von der ersteren hatte er drei Kinder, einen Sohn,
den ältesten, Friedrich, bereits vermählt mit einer Tochter Kon
rads von Himperg, und zwei Töchter Margaretha und Diemud;
von der zweiten Gemahlin werden die Kinder nicht mit Namen
genannt, es mußten aber wenigstens zwei Söhne sein (pueri mei).
Ob Töchter vorhanden waren aus der zweiten Ehe, ist sogar un
wahrscheinlich, wenigstens nach dem Testamente. Einer der Schwie
gersöhne ist Otto von Gutrad, der bereits eine Tochter Teuta hat.
i) Die verheiratheten Töchter, wie die Gemahlin Ottos von Gutrad,
hatten wohl schon bei der Vermählung ihren Theil erhalten, wenn diese
Gemahlinnen nicht die beiden älteren Töchter waren, da aus den Bestim
mungen am Schlüsse über Reichenberg hervorzugehen scheint, daß über
haupt nur fünf Kinder vorhanden waren.