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habe? Kinder der letzteren werden allerdings in der Heiligenkreuzer
Urkunde nicht - ausdrücklich erwähnt, sondern es ist immer nur
von den „Söhnen Heinrichs, Friedrich und Hartneid und den
übrigen Erben" die Rede. Soll man ferner annehmen, daß das
Testament im April 1266 den Hinterbliebenen noch unbekannt
war und erst später aufgefunden wurde? Dieß ist aber nicht gut
möglich, da das Testament sich auf die Zustimmung der Söhne,
Töchter und Schwiegersöhne beruft. Oder endlich, sollte es mit
der Aechtheit der Heiligenkreuzer Urkunde nicht seine volle Richtig
keit haben? Wir gestehen, daß wir nicht im Stande sind, diese
Zweifel zu lösen, und wir begnügen uns daher, beiden Urkunden
an Daten zu entnehmen, was für die Geschichte und Genealogie
des Hauses dienlich ist.
Das Testament Heinrichs I. theilt das Allodialvermögen,
„wie er es damals hatte, als sein Sohn Friedrich die Tochter
Konrads von Himperg heirathete", in zwei gleiche Hälften, von
denen die eine den Kindern von seiner ersten Gemahlin, welche
Diemud genannt wird, zufallen soll, die andere den Kindern oder
vielmehr den Söhnen der zweiten noch lebenden Gemahlin Mech-
thildis. Beider Gemahlinnen Familiennamen werden nicht genannt,
dagegen erfahren wir, daß die Kinder von der ersten Gemahlin
Diemud Friedrich, welcher bereits mit einer Tochter Konrads
von Himperg vermählt war, sodann Margaretha und Diemud
waren. Auch die Kinder der zweiten Gemahlin werden nicht ge
nannt, wohl aber werden Schwiegersöhne erwähnt, und einer von
ihnen, Otto von Gutrad, bereits mit einer Tochter Tutea (Teuta)
mit Namen aufgeführt. Das Siegel dieses Otto von Gutrad
hängt noch heute der Urkunde an; zwei andere Siegel sind, wie
die Spuren erkennen lassen, weggeschnitten worden: es kann also
wohl nicht vollkommen in Ausführung gekommen sein, was am
Schluß der Urkunde gesagt wird, daß sie noch mit dem Siegel
des Königs von Böhmen, des Bischofs von Passau, mit seinem
eigenen und demjenigen der oben genannten Erben und (als Zeu
gen aufgeführten) Freunde bekräftigt werden solle.