Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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habe? Kinder der letzteren werden allerdings in der Heiligenkreuzer 
Urkunde nicht - ausdrücklich erwähnt, sondern es ist immer nur 
von den „Söhnen Heinrichs, Friedrich und Hartneid und den 
übrigen Erben" die Rede. Soll man ferner annehmen, daß das 
Testament im April 1266 den Hinterbliebenen noch unbekannt 
war und erst später aufgefunden wurde? Dieß ist aber nicht gut 
möglich, da das Testament sich auf die Zustimmung der Söhne, 
Töchter und Schwiegersöhne beruft. Oder endlich, sollte es mit 
der Aechtheit der Heiligenkreuzer Urkunde nicht seine volle Richtig 
keit haben? Wir gestehen, daß wir nicht im Stande sind, diese 
Zweifel zu lösen, und wir begnügen uns daher, beiden Urkunden 
an Daten zu entnehmen, was für die Geschichte und Genealogie 
des Hauses dienlich ist. 
Das Testament Heinrichs I. theilt das Allodialvermögen, 
„wie er es damals hatte, als sein Sohn Friedrich die Tochter 
Konrads von Himperg heirathete", in zwei gleiche Hälften, von 
denen die eine den Kindern von seiner ersten Gemahlin, welche 
Diemud genannt wird, zufallen soll, die andere den Kindern oder 
vielmehr den Söhnen der zweiten noch lebenden Gemahlin Mech- 
thildis. Beider Gemahlinnen Familiennamen werden nicht genannt, 
dagegen erfahren wir, daß die Kinder von der ersten Gemahlin 
Diemud Friedrich, welcher bereits mit einer Tochter Konrads 
von Himperg vermählt war, sodann Margaretha und Diemud 
waren. Auch die Kinder der zweiten Gemahlin werden nicht ge 
nannt, wohl aber werden Schwiegersöhne erwähnt, und einer von 
ihnen, Otto von Gutrad, bereits mit einer Tochter Tutea (Teuta) 
mit Namen aufgeführt. Das Siegel dieses Otto von Gutrad 
hängt noch heute der Urkunde an; zwei andere Siegel sind, wie 
die Spuren erkennen lassen, weggeschnitten worden: es kann also 
wohl nicht vollkommen in Ausführung gekommen sein, was am 
Schluß der Urkunde gesagt wird, daß sie noch mit dem Siegel 
des Königs von Böhmen, des Bischofs von Passau, mit seinem 
eigenen und demjenigen der oben genannten Erben und (als Zeu 
gen aufgeführten) Freunde bekräftigt werden solle.
	        

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