Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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unter dm Lebenden. Er sah also jene Zeit nicht mehr, da Ottokar 
durch schroffere und rücksichtslosere Handlungsweise, selbst durch 
Gewaltthätigkeiten, wie wir das schon in der Geschichte Ulrichs 
von Liechtenstein gesehen haben, den steirischen und den österrei 
chischen Adel von sich entfernte, so daß dieser später im Entschei 
dnngskampfe mit Rudolf von Habsburg ihm gegenüber stand 
und zu Gunsten des Kaisers den Sieg entschied. Heinrich starb 
grade ans dem Wendepunkt in Ottokars Politik, so daß an ihn 
die Frage nicht mehr herantrat, ob er zum Kaiser, ob er zum 
alten Freunde sich stellen solle. 
Daß Heinrich vor dem April des Jahres 1266 starb, geht aus 
einer Urkunde hervor, in welcher') am 21. April des genannten 
Jahres seine Wittwe Elisabeth, seine Söhne und Töchter der Abtei 
Heiligcnkrcuz gewisse Gülten zu Weltcndorf und Gnadendorf schen 
ken, welche Heinrich bereits der Abtei zugesagt hatte, an deren Ucbcr- 
gabc ihn aber ein unverhoffter Tod verhinderte. Darnach starb er 
ohne Testament (cum morto preventus proh dolor inspe- 
rata decederet intestatus). Wir haben diese Urkunde schon früher 
bei den Rorauern zu erwähnen und zu benützen Gelegenheit gehabt. 
Nun findet sich aber wirklich im liechtensteinischen Archiv 2 ) 
ein Testament Heinrichs I., ausgefertigt am Pfingsttage 1265, 
eine Originalurkunde von solcher Beschaffenheit, daß sie keinen 
Zweifel an der Aechtheit aufkommen läßt. Diese Urkunde wider 
spricht aber nicht bloß durch ihre Existenz der ehemaligen Heili- 
genkreuzer, sondern auch durch ihren Inhalt, indem die damals noch 
lebende zweite Gemahlin ^) nicht Elisabeth heißt, sondern Mcch- 
thildis. Soll man nun annehmen, daß in der Zwischenzeit von 
Pfingsten 1265 bis April 1266 Mechthild gestorben und Heinrich 
eine dritte Gemahlin mit dem Vornamen Elisabeth genommen 
9 Abgedruckt nach Pez, Thesaurus VI. II. 113. Nr. 199 in dem 
Heiligenkreuzer Urkundcubuch I. 309 Nr. VIII. Diese Urkunde gehört zu 
deujcnigeu, welche sich nicht mehr in Heiligenkreuz befinden. 
-) Rep. 6.1. S. den vollständigen Abdr. in der Beil. I. dieses Bandes. 
9 „pueri mei, quos ex domina Meckthildi habeo vel kabebo“.
	        

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