Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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als immerwährendes Eigenthum besitze, mit vollem Recht und 
voller Freiheit, grade so wie unsere Vorfahren und wir jene 
Güter bekanntermaßen besessen haben." Unter den Zeugen ist an 
erster Stelle der Landeshauptmann von Steiermark Wocho von 
Rosenberg unterschrieben; sodann folgen die Namen verschiedener 
Böhmen und unter den Oesterreichern Graf Heinrich von Har- 
deck, Otto von Meißan, Otto von Haslau; dann eine Reihe 
steirischer und einige mährische Edlen *). Diese Urkunde ist zugleich 
ein Beweis für das Vorhandensein früherer, erhöht also die 
Wahrscheinlichkeit von der Aechtheit der obenerwähnten Urkunden 
vom Jahre 1249. 
Auch die folgenden Nachrichten zeigen Heinrich von Liech 
tenstein bis an seinen Tod in Verbindung mit König Ottokar. 
Im Jahr 1264 war er für denselben Berichterstatter in einer 
Angelegenheit des Klosters Göttweih, welches in Folge der miß 
lichen Zeitumstände von seinen verödeten Besitzungen die Summe 
des schuldigen Marchfutters nicht aufbringen konnte. Heinrich 
wurde mit Otto von Meißan, Otto von Haslau, Heinrich von 
Seefeld, Heinrich Truchseß in Lengenbach und Wernhard Preußl, 
die hier in sehr eigenthümlicher Stellung als des Königs Räthe 
(consiliarii per Austriam) bezeichnet werden, abgeordnet, die 
Zustände des Klosters zu untersuchen. Sie fanden auch die Ent 
schuldigung des Abtes so begründet, daß der König dem Kloster 
von dem jährlich zu entrichtenden Marchfutter 250 Mut abließt). 
Im Frühling 1265 zog Heinrich noch einmal mit dem König 
nach Steiermark und war mit ihm am 21. April auf der großen 
Landesversammlung zu Graz^) und am 11. Mai zu Weißenkir 
chen, wo er die Bestätigung der Privilegien von Seckau mitbe 
zeugte 4). Ein Jähr darauf befand sich Heinrich wohl nicht rnehr 
■) Wurmbrand, Soll. 192; Bo czek, Codex Moraviae III. 335. 
2 ) Fontes II. Abth. 8. Bd. Cod. Mon. Gottw. 316; vgl. Lorenz, 
a. a. O. I. 349. 
-) Muchar V. 310. 
i) Fröhlich I. 228.
	        

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