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als immerwährendes Eigenthum besitze, mit vollem Recht und
voller Freiheit, grade so wie unsere Vorfahren und wir jene
Güter bekanntermaßen besessen haben." Unter den Zeugen ist an
erster Stelle der Landeshauptmann von Steiermark Wocho von
Rosenberg unterschrieben; sodann folgen die Namen verschiedener
Böhmen und unter den Oesterreichern Graf Heinrich von Har-
deck, Otto von Meißan, Otto von Haslau; dann eine Reihe
steirischer und einige mährische Edlen *). Diese Urkunde ist zugleich
ein Beweis für das Vorhandensein früherer, erhöht also die
Wahrscheinlichkeit von der Aechtheit der obenerwähnten Urkunden
vom Jahre 1249.
Auch die folgenden Nachrichten zeigen Heinrich von Liech
tenstein bis an seinen Tod in Verbindung mit König Ottokar.
Im Jahr 1264 war er für denselben Berichterstatter in einer
Angelegenheit des Klosters Göttweih, welches in Folge der miß
lichen Zeitumstände von seinen verödeten Besitzungen die Summe
des schuldigen Marchfutters nicht aufbringen konnte. Heinrich
wurde mit Otto von Meißan, Otto von Haslau, Heinrich von
Seefeld, Heinrich Truchseß in Lengenbach und Wernhard Preußl,
die hier in sehr eigenthümlicher Stellung als des Königs Räthe
(consiliarii per Austriam) bezeichnet werden, abgeordnet, die
Zustände des Klosters zu untersuchen. Sie fanden auch die Ent
schuldigung des Abtes so begründet, daß der König dem Kloster
von dem jährlich zu entrichtenden Marchfutter 250 Mut abließt).
Im Frühling 1265 zog Heinrich noch einmal mit dem König
nach Steiermark und war mit ihm am 21. April auf der großen
Landesversammlung zu Graz^) und am 11. Mai zu Weißenkir
chen, wo er die Bestätigung der Privilegien von Seckau mitbe
zeugte 4). Ein Jähr darauf befand sich Heinrich wohl nicht rnehr
■) Wurmbrand, Soll. 192; Bo czek, Codex Moraviae III. 335.
2 ) Fontes II. Abth. 8. Bd. Cod. Mon. Gottw. 316; vgl. Lorenz,
a. a. O. I. 349.
-) Muchar V. 310.
i) Fröhlich I. 228.