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In dieser Zeit seiner Landeshauptmannschaft und seines
Landrichterthums >) begegnen wir Heinrich von Liechtenstein noch
einige Male. So bezeugt er im Jahr 1260 die Urkunde, mit
welcher die Königin Margaretha die Grafschaft Razk an Wocho
von Rosenberg verleiht 2), desgleichen diejenige, womit König
Ottokar mit Zustimmung seiner Gemahlin Margaretha und den
Edlen Oesterreichs die Kirche in Leubendorf mit dem vollen Recht
des Patronats dem Meister und den Brüdern des deutschen
Ordens übergibt * 2 3 4 ). Am Ende des nächsten Jahres (2. December
1261) befand er sich mit Ottokar zu Klosterneuburg und bezeugte
dort die Urkunde, mit welcher derselbe seine Ansprüche aus Ko
gelbrunn an das Stift Klosterneuburg verlieh 3 ). Am 1. Mai
1262 befand er sich mit ihm zu Wien, und hier war es an
diesem Tage, wo König Ottokar die alte Verleihung von Nikols
burg und alle damit verbundenen Privilegien mit neuer Urkunde
bestätigte. Die Art, wie es geschah, zeigt, daß das alte Freund
schaftsverhältniß fortgedauert hatte und Heinrich den alten Ver
diensten nur neue hinzugefügt haben konnte. „Unserem geliebten
und getreuen Heinrich von Liechtenstein und allen seinen Erben
beiderlei Geschlechts erneuern wir das einst gegebene Privilegium,
aus Rücksicht auf die vielen und großen Verdienste, welche er
unserem Vater seligen Andenkens und uns selbst nicht ohne
schwere Gefahr seiner Person und nicht ohne den größten Auf
wand seines Vermögens geleistet hat und noch treu, nützlich und
standhaft leistet, jenes Privilegium über die Herrschaft in Nikols
burg mit allem Zubehör, Aeckern, Wein- und Obstgärten, be
bautem und unbebautem Land, Wäldern, Wegen und Stegen,
Jagden, Fischfang, Wiesen und Wässern u. s. w., und wir wollen,
daß er das alles, er und seine Nachkommen beiderlei Geschlechts
-) Muchar II. 332, III. 28.
2 ) Archiv für Kunde österr. Gesch. 1849. I. Bd. 190.
2 ) Boczek, Codex Moraviae VI. 363.
4 ) Fontes II. Abth. 10. Bd., Urkmideubuch von Klosterneuburg
1. Bd. 14.