Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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In dieser Zeit seiner Landeshauptmannschaft und seines 
Landrichterthums >) begegnen wir Heinrich von Liechtenstein noch 
einige Male. So bezeugt er im Jahr 1260 die Urkunde, mit 
welcher die Königin Margaretha die Grafschaft Razk an Wocho 
von Rosenberg verleiht 2), desgleichen diejenige, womit König 
Ottokar mit Zustimmung seiner Gemahlin Margaretha und den 
Edlen Oesterreichs die Kirche in Leubendorf mit dem vollen Recht 
des Patronats dem Meister und den Brüdern des deutschen 
Ordens übergibt * 2 3 4 ). Am Ende des nächsten Jahres (2. December 
1261) befand er sich mit Ottokar zu Klosterneuburg und bezeugte 
dort die Urkunde, mit welcher derselbe seine Ansprüche aus Ko 
gelbrunn an das Stift Klosterneuburg verlieh 3 ). Am 1. Mai 
1262 befand er sich mit ihm zu Wien, und hier war es an 
diesem Tage, wo König Ottokar die alte Verleihung von Nikols 
burg und alle damit verbundenen Privilegien mit neuer Urkunde 
bestätigte. Die Art, wie es geschah, zeigt, daß das alte Freund 
schaftsverhältniß fortgedauert hatte und Heinrich den alten Ver 
diensten nur neue hinzugefügt haben konnte. „Unserem geliebten 
und getreuen Heinrich von Liechtenstein und allen seinen Erben 
beiderlei Geschlechts erneuern wir das einst gegebene Privilegium, 
aus Rücksicht auf die vielen und großen Verdienste, welche er 
unserem Vater seligen Andenkens und uns selbst nicht ohne 
schwere Gefahr seiner Person und nicht ohne den größten Auf 
wand seines Vermögens geleistet hat und noch treu, nützlich und 
standhaft leistet, jenes Privilegium über die Herrschaft in Nikols 
burg mit allem Zubehör, Aeckern, Wein- und Obstgärten, be 
bautem und unbebautem Land, Wäldern, Wegen und Stegen, 
Jagden, Fischfang, Wiesen und Wässern u. s. w., und wir wollen, 
daß er das alles, er und seine Nachkommen beiderlei Geschlechts 
-) Muchar II. 332, III. 28. 
2 ) Archiv für Kunde österr. Gesch. 1849. I. Bd. 190. 
2 ) Boczek, Codex Moraviae VI. 363. 
4 ) Fontes II. Abth. 10. Bd., Urkmideubuch von Klosterneuburg 
1. Bd. 14.
	        

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