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im Stande aus den Erwähnungen anderer Personen, wenig
stens annähernd die Zeit zu bestimmen.
Im Klosterneuburger Saalbnch, dem wir fast sämmtliche
Angaben über Hugo von Liechtenstein verdanken, ist das Be
kenntniß einer gewissen Engela enthalten, welche sich, wie sie
erklärt, durch ein Gottesurtheil mit heißem Eisen zur Zeit des
Markgrafen Leopold und des Propstes Hartmann von un
gerechter Herrschaft befreit habe i). Unter den Zeugen findet
sich neben anderen österreichischen Herren Hugo von Liech
tenstein. Der erwähnte Hartmann war Propst von Klosterneu
burg von 1133 bis 1142. Unter dem Markgrafen Leopold
kann sowohl der dritte wie der vierte dieses Namens gemeint
sein, da der dritte im Jahre 1136 starb und ihm sein Sohn
gleichen Namens folgte. Da nun aber auch Leopold IV. bereits
1141 starb, so muß die erwähnte Erklärung in die Jahre von
1133 bis 1141 fallen.
Auf dieselbe Zeit führt uns eine andere Angabe des
Saalbnchs 2 ), wonach Markgraf Leopold dem Stifte von Klo
sterneuburg eine Mühle bei Krems schenkte, welche Schenkung
„huc de lichtensteine“ mit anderen benachbarten Oesterrei
chern bezeugt. Meiller 2 ) setzt dieselbe in das Jahr 1141, in
das Todesjahr Leopolds IV, wohl nur, weil er kein bestimm
tes Jahr anzugeben hatte. Bestimmter ist eine dritte Angabe
des Saalbnchs, nach welcher Hugo von Liechtenstein ebenfalls
als Zeuge einer Schenkung erscheint, welche Leopold IV. dem
Stifte Klosterneuburg mit einem bei Pyrawart (pirchinwarte)
gelegenen Landgut machte ^). Der Markgraf machte diese Schen
kung „pro redemptions peccatorum siiorum“, b. h. wohl
auf dem Todtenbctte, also im Jahre 1141.
>) Fontes, II. Abth. IV. Bd. 61.
2 ) Fontes, a. a. O. 140.
3) Regg. 28. Nr. 20.
4 ) Fontes, ci. a. O. 142. Meiller, 29. Nr. 26; vgl.Mm. 176.
Falke. Liechtenstein. 2