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wurde ein Befehl des Kaisers in Betreff dieser Lehen erlassen ').
Am Palmsonntage 1468 entschied Nicvlans als kaiserlicher Com-
missär mit Wolfgang Gnttcnsteincr und Konrad Welzer einen
langwierigen Streit zwischen den Bürgern zu Neumarkt und dem
Stift St. Lambrechts. Umgekehrt hatte zehn Jahre später der
Abt von St. Lambrecht im Auftrag des Kaisers einen Besitzstreit
zwischen Nicolaus von Liechtenstein und dem Dechanten Wilhelm
Welzer zu Gurk zu schlichten ä ).
Bis zum Jahr 1469 haben wir Nicolaus dem Kaiser zu
verschiedenen Diensten in der Heimath und in der Fremde erge
ben gesehen; seit diesem Jahre traten zum ersten Male Mißhel
ligkeiten ein. Der steirische Adel hatte bis dahin dem Kaiser treu
zur Seite gestanden, während der österreichische in unaufhörlichen
Streitigkeiten und Fehden mit ihm lebte. Als der Kaiser aber
1469 in Rom war, bereitete sich große Unzufriedenheit gegen ihn
vor, die bis zu offener Gewaltsamkeit ging. Die Ursache scheint die
nämliche gewesen zu sein, welche ihm schon viele Unannehmlichkeit
bereitet hatte. Er hatte seinen Kriegsleuten, besonders den Feld
hauptmännern, den schuldigen Sold nicht ausgezahlt, und es künde
ten ihm nun einige steirische Adligen, wie es die österreichischen schon
öfter gethan, Krieg an. Es waren solche, die bis dahin seine verdien
testen oder ältesten Freunde gewesen waren, der tapfere Andreas
Paumkircher, der den Kaiser zu Neustadt gerettet hatte, der eben
erwähnte Andreas Greisenecker, des Kaisers Rath, Johann von
Stubenberg, Johann von Pösiug und auch Nicolaus von Liechten
stein - 1 ). Viele Orte wurden von ihnen geplündert, mehrere Städte
und Schlösser erobert. Als aber der Kaiser in seine Länder zurück
kehrte, wurden Johann von Stubenberg und Nicolaus von Liechten
stein, bei dem die wiederauflebende Erinnerung an das alte und so
lange freundschaftliche Verhältniß zum Kaiser über die Einflüsternn-
‘) Archiv für Kunde östcrr. Gesch. X. 433. Nr. 909. 910.
2) Muchar VIII. 50.
3) Monura. Habsb. 1. Abth. II. 779.
4 ) Armales Anstrio-Claravallenses II. 218; Mucha r VIII. 53.