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Christoph Myndorffer zugeordnet; im Viertel „innerhalb der
Piber-Alpen" wurden Ernst Prangker und Olivier Udunsperger
zu Hauptleuten erwählt, zum Geldbehalter aber Nicolaus von
Liechtenstein, welche drei dem Feldhauptmann Treue angelobten ').
Diese Beschlüsse wurden im Jahre 1469 am 28. October auf
dem Landtage zu Judenburg zur Vermehrung der inneren und
äußeren Sicherheit ergänzt; es wurden in den Vierteln „Viertel
meister" nebst Rottenmcistcrn bestellt, welche für die allgemeine
Sicherheit und die nothwendige Volksbewaffnung zu sorgen hätten,
um mit schleuniger Aufbietung des Landsturmes im Wege des
Sturmläutens, des Anzündens von Feuern oder des Auf
rufs allen feindlichen Ueberfällen zu begegnen. Im Revier oder
Gebiet oberhalb St. Peter von Jndenburg bis ans Lungau
und die kärnthnerischen Gemarke wurde Nicolaus von Liechtenstein
zum Viertelmeister ernannt^). Vorher wird er unter den Für
sten und Herren namentlich mit aufgeführt, denen der Gerichts
spruch des Kaisers gegen die Wiener am 19. April 1463 mit
entboten warb 3 ).
Die folgenden Nachrichten vom Jahre 1466 zeigen uns
Nicolaus als Rath des Kaisers und Lehensrichter, sie beweisen
zugleich aber auch, daß schon damals dem Hause viele Güter ver
loren gegangen waren. Am 9. Juni dieses Jahres stellte zu
Wiener Neustadt der Kaiser für seinen Rath Andreas Greisenecker
eine Vollmacht aus wegen einiger Güter in der Koflacher Pfarre,
k. Lehenschaft in Steier, so weiland die von Liechtenstein von
seinen Vorfahren und ihm zu Lehen gehabt und die theils durch
Versäumniß der Lehensempfangung, theils auch in anderen Wegen
ledig geworden, vor Nielas von Liechtenstein von Muran seinen
Rath als Lehensrichter Recht zu suchen und sie in des Kaisers
Gewalt zu bringen. Eine zweite gleiche Vollmacht von demselben
Datum betrifft mehrere Lehen in der Kainach. Auch an Nicolaus
1) Beiträge zur Kunde steir. Gesch. 2. Jahrg. 88.
2) A. a. O. 94.
2) Chmel, Regg. K. Friedrich, Nr. 8985. Anhang CL. 121.