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dabei bleiben lassen. Dazu soll auch die Königl. Majestät dem
Veit Kraön die 900 fl. Rheinisch, die er ans das Schloß Rot
tenburg dargeliehen, alsdann fürderlich bezahlen, doch daß Andreas
dem Kaiser die Hauptmannschaft Görz abtrete. Wenn aber der
selbe nach Ansgang dieses Jahres bei der Hanptmannschaft bleibe
und solche behalten sollte, so sollte dagegen die Pflege Rottenburg
Sr. Majestät frei und ledig sein. Demnach war Andreas bis
dahin in des Kaisers Dienst Pfleger von Rottenburg gewesen
und bedingte sich diese Pflegschaft wieder aus, falls die Haupt
mannschaft von Görz keinen Bestand haben sollte.
Es war aber das letztere der Fall; er blieb Hauptmann
von Görz bis zum Jahre 1510. Am 23. Mai 1502 erhielt er
in dieser Stellung von Augsburg ans den kaiserlichen Befehl,
die entlassenen 60 Fußknechte, welche gegen Triest beordert waren,
im Fall es nothwendig wäre, wieder in Dienst zu nehmen und
sie zur Bezahlung an den Herrn Vicedom in Krain Georg von
Egkh anzuweisen. Am 27. August 1502') wurde ebendemselben
Vicedom der Auftrag ertheilt, an Andreas von Liechtenstein einst
weilen die Hälfte von 500 Gulden auszuzahlen, welche Summe
an Auslagen für Baubesserungen auf der Burg von Görz auf
gelaufen war. An den: nämlichen Datum (27. August 1507) trug
Kaiser Maximilian zu Jmbst dem Hauptmann in Görz Andreas,
von Liechtenstein auf, Leonhard vom Graben in den Besitz der
Lehenschaft der Pfarrkirche allda (zu Görz?) zu setzen und ihn
gegen alle etwa eintreffenden Beleidigungen zu schützen.
Am 10. April 1510 mußte Andreas die Hauptmannschaft
von Görz an den bereits erwähnten Vicedom in Krain Georg
von Egkh abtreten und erhielt dafür die Hauptmannschaft am
Gardasee, wofür ihm als HauptmnnnSsold, sowie zugleich für
800 gerüstete Pferde 800 Gulden Rheinisch ans dortigen Kam
mergefällen bezahlt werden sollten. Am 8. October 1510 stellte
dagegen Georg von Egkh einen Amtsrevers aus, daß ihm Kaiser
’) Soll wahrscheinlich 1507 heißen.
ft sl 1 ke. Liechtenstein.
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