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viermal berufen worden, aber niemand erschienen sei. Zwei Jahre
darauf starb Leonhard und das Erbe fiel an die erwähnte Cres
centia, Konrads von Kreig Gemahlin und ihren Bruder Hans von
Stubenberg, beide Kinder der Anna von Liechtenstein, Tochter
von Andreas und Schwester von Rudolf IV. Diese Linie starb
also mit Leonhard aus. Das Erbe, das alte Stammeigen des
Hauses, wurde so getheilt: Crescentia erhielt die Feste Liechten
stein mit aller Herrlichkeit, Zugehörungen und Rechten, mit dem
Kirchcnlehen der Kapelle im Hanse Liechtenstein; Hans von Stu
benberg erhielt die Feste Frauenburg mit aller Zugehör sowie das
Kirchenlehen der Pfarrkirche daselbst. („Auch ist dem obgenannten
Herren Hansen von Stubenberg und allen seinen Erben gevallen
die Aemter, Güter und Gült mit allen ihren Zugehörungen und
Rechten für den Viertheil, so er voraus gehabt in allem dem
Erbe und Gut, so Herr Lienhart von Liechtenstein seliger hinter
ihm gelassen hat und der den benannten Herrn Hansen von
Stubenberg von weiland Herrn Hansen von Liechtenstein unserm
lieben Oheim seiner Mutter Bruder seligen anerstorben ist.")
Für den Todesfall des Stubenbergers oder im Fall des Aus
sterbens seiner männlichen Nachkommen sollte sein Theil auf
Crescentia und ihre Erben übergehen J ). Die Ansprüche der ihren
Sohn überlebenden Wittwe Rudolfs wurden, wie wir eben gesehen
haben, von den beiden Haupterben mit 2800 Goldgnlden ab
gefertigt.
In diesen Urkunden ist mehrfach auch eines bereits verstor
benen Johann von Liechtenstein gedacht als eines Bruders der
Anna von Stubenberg, Jacobs Gemahlin, dessen Erbe mit auf
Jacobs Kinder und auf Lienhart überging. Ohne Zweifel war
also auch er ein Sohn des Andreas. Er ist schon einmal oben
mit seinem Bruder Rudolf beim Verkauf Zwettls im Jahr 1419
erwähnt worden. Die erste, und außer den erwähnten, ziemlich
alleinstehende Nachricht datirt schon vom 21. April 1393, an
1) Notizblatt 1859. 347 Nr. 441; vgl. Nr. 442. 443, wo weitere
Abmachungen der beiden Erben.